Wer über den Onlinehändler Amazon bei „JP Trading Enterprises UG“ Software gekauft hat, könnte Post von der „Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ aus Vaterstetten bekommen.
Mehrere Betroffene haben sich bereits an die Verbraucherzentralen gewandt. So hatte ein Verbraucher aus Hessen vor fast elf Monaten einen Software-Schlüssel für 7 Euro gekauft und soll jetzt 90 Euro bezahlen.
Eine andere Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen kaufte im April für 1,79 Euro einen Lizenzschlüssel für Software bei JP Trading Enterprises über den Amazon-Marketplace. Die „Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ fordert nun 83,54 Euro von ihr.
Rückzahlung durch Amazon
Dabei hatten die Kunden durchaus bezahlt: über Amazon Payment, was der übliche Weg bei Käufen auf dem Amazon-Marktplatz ist. Amazon kassiert das Geld und leitet es an den Marktplatz-Händler weiter. Den betroffenen Kunden aber wurde das Geld von Amazon nach dem Kauf zurück gebucht.
Als Grund gab Amazon schlicht „Kontoberichtigung“ an. In einigen Fällen schickte JP Trading Briefe an Kunden und nannte einen „internen technischen IT-Fehler“ als Grund, durch den versehentliche Rückbuchungen erfolgt seien.
„Der Verkaufspartner ist bereits im Vorjahr gesperrt worden“, teilt Amazon der Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage mit.
Mit der direkten Zahlungsaufforderung verstoße der Händler gegen Amazons Vertragsbedingungen und -Richtlinien, denn die Bezahlung für Geschäfte auf dem Amazon-Marketplace soll ausschließlich über Amazon laufen. Der Online-Riese prüfe nun rechtliche Schritte und stehe mit betroffenen Kunden im Austausch.
Amazon muss sich um Zahlungsabwicklung kümmern
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist die Inkassoforderung nicht berechtigt, wenn Kunden den Kaufpreis über Amazon bereits bezahlt hatten. Dann können sie nicht – wie im Inkassobrief behauptet – in Verzug gekommen sein.
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich mit Amazon in Verbindung setzen und das Geld, das Ihnen gutgeschrieben wurde, wieder zurück an Amazon überweisen. Alle weiteren Forderungen müssen Sie nach unserer Auffassung nicht tragen.
Obwohl Amazon JP Trading Enterprises gesperrt haben will, ist das Verkäuferprofil über Suchmaschinen immer noch aufrufbar. Einen Hinweis auf eine Sperrung gibt es nicht – allerdings stammt die letzte Kundenbewertung vom 29. November 2018. Auf dem Profil ist auch eine Firmenanschrift in Bünde aufgeführt. Seinen Firmensitz hat JP Trading aber gerade erst nach Vaterstetten – an die selbe Anschrift wie die der „Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ – verlegt, wie ein Eintrag vom 1. August im Handelsregister zeigt.
Unsere Tipps für betroffene Kunden
- Fordert Sie Juslegal zur Zahlung einer noch offenen Rechnung am JP Trading Enterprises auf, reagieren Sie mit unserem Musterbrief.
- Schreiben Sie eine E-Mail an Amazon oder rufen Sie den Kundenservice an, um zu klären, wie das Geld für den Marketplace-Kauf an den Händler gebucht werden soll.
- Lassen Sie sich bei weiteren Briefen oder offenen Fragen unabhängig von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.
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