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Verbraucherzentrale zum Thema Corona Krise

KlausHausmann (CC0), Pixabay
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„Es ist gut und immens wichtig, dass die Bundesregierung Verbraucher in existentiellen Punkten absichert: Wer durch die Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät, soll nicht um Wohnung, Strom, Gas und Telefon zittern müssen.

Für einige Monate greift hier das neue Gesetz. Es reicht aber nicht, die Probleme aufzuschieben. Sie müssen gelöst werden. Eine Stundung allein rettet Verbraucher nicht, wenn sie dadurch einen Schuldenberg aufhäufen und nach der Krise in die Privatinsolvenz rutschen. Wie Unternehmen brauchen Verbraucher einen dauerhaft verlässlichen Pfad in eine stabile wirtschaftliche Existenz.

Und Verbraucher profitieren vom Wettbewerb. Die Pflicht zur Stundung darf nicht zu Pleiten oder Wettbewerbsverzerrungen auf Seiten der Anbieter führen, so dass am Ende der Krise nur noch die Großen überleben, von denen die Verbraucher dann abhängig sind. Auch deshalb ist wichtig, dass jetzt auch für Verbraucher ausreichend Transferleistungen geboten werden, um Mieten, Kreditraten oder Stromrechnungen bedarfsabhängig auch ganz oder teilweise zu übernehmen, die heute nicht oder nicht mehr vollständig gezahlt werden können.

Detailfragen bleiben im Gesetzesentwurf ungeklärt: Müssen Verbraucher ihren Stundungsbedarf bei allen Unternehmen einzeln nachweisen? Wie ist der Umgang mit solch sensiblen Daten sichergestellt? Wie wird verhindert, dass es nicht zu einem Scoring der Verbraucher kommt? Das Gesetz ist somit ein guter erster Schritt, dem nun zügig weitere folgen müssen.“

2 Kommentare

  • Ergänzung:
    – Und wenn der Mieter nach 10 Monaten oder mehr ohne Mietzahlungen verstirbt, warum auch immer, wird das immense Schäden bei Vermietern hinterlassen.

    Das „Mietfreiheitsgesetz“ kommt einer Enteignung gleich, da die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Vermieters, durch Kündigung Schaden abzuwenden, einseitig für(gegen) Vermieter ausgehebelt werden und für die Mieter Freiräume lassen, ohne Mietzahlungen Wohnungen zu blockieren. Und das langfristig und nachhaltig.

    MfG

  • Nun wird ein „Mietfreiheitsgesetz“ auf den Weg gebracht, der die Mieter dazu legitimiert, keine Miete mehr zahlen zu müssen. Sicherlich sind dazu Rahmenbedingungen auferlegt.
    Wer schütz Vermieter davor, wenn Mieter auf der Corona-Welle reiten, obwohl es denen nur um das Einsparen der Miete geht, ohne entsprechende Legitimation.
    Am Ende werden die in den Gesetzestexten erforderlichen Nachweise nicht von faulen Mietern erbracht. Möglicherweise auch nicht zu Beginn der Zahlungseinstellung.
    – Eine ausdrückliche Plicht zur Wohngeldbeantragung wird in den Texten nicht hervorgehoben.
    – Die zwingende Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter wird m. E. ebenfalls nicht hervorgehoben.
    – Die Schadenminderungspflicht gegenüber Dritten, also gegenüber dem Vermieter, durch Antragstellungen für Wohngeld bei den Ämtern wird nicht hervorgehoben.

    Die Vermieter haben die Betriebskosten abzuführen. Wenn die nicht mehr bezahlt werden können, kann der Vermieter die Mieter nicht mehr mit Energien und Wasser versorgen.
    – Was geschieht bei der Einstellung der Lieferungen.
    – Was sagt dann das Mietrecht?
    – Mietzahlungs-Minderungsrechte der Mieter?
    – Klagewelle gegen Vermieter wegen nicht einhalten der mietvertraglichen Vereinbarungen?
    – Wie entscheiden dann Gerichte?
    – Wer zahlt Gerichts- und sonstige Kosten für die Eintreibung der nicht gezahlten Mieten? Bis die Mieter wieder liquide sind, wird nicht der gesetzlich festgelegte Stichtag reichen.
    – Können Vermieter dann auch aus dem großen staatlichen Topf finanzielle Unterstützung bekommen, um ggf. die anfallenden Grundstückskosten und Betriebskosten zahlen zu können?

    Sonst kommen die Chinesen und kaufen alle Immobilien in Deutschland aus den Insolvenzmassen.
    Wer kann da was beantworten?
    MfG
    Joachim Krause

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