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Verbraucherzentrale: Der graue Kapitalmarkt

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Auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ findet man zahlreiche riskante Anlageprodukte. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2015 zeigt: In der Werbung werden Risiken oft verharmlost, Vorteile hingegen betont.

Was bedeutet Grauer Kapitalmarkt?

Der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ beschreibt diejenigen Anlageprodukte von Anbietern, die

  • keine Erlaubnis der Finanzaufsicht benötigen und
  • geringer reguliert sind.

Sie sind nicht verboten und nicht grundsätzlich schlecht – aber risikoreich und oft unflexibel. Dennoch erwerben Verbraucher oft riskante Kapitalanlagen aus diesem Produktsegment. Nicht selten werden sie sogar als Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft. Die Beratungspraxis der Verbraucherzentralen zeigt: Viele dieser Anleger glauben, dass  ihr Geld in einer sicheren Anlage gut aufgehoben ist – nicht zuletzt, weil Anbieter ihre Produkte häufig als risikoarm bewerben.

Grauer Kapitalmarkt – Risiken werden oft schöngeredet

Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen haben deshalb die Produktwerbung auf dem Grauen Kapitalmarkt näher untersucht. Im Oktober und November 2015 wurden 91 Produktwerbungen recherchiert, die online oder in Zeitungen bzw. Zeitschriften veröffentlicht wurden.

Hohe Verlustmöglichkeiten werden nicht transparent

Die Ergebnisse zeigen, dass in 80 von 91 Fällen die Anzeigen nicht den aufgestellten Anforderungen für eine transparente Werbung entsprechen. Auf einer solchen Basis ist es für Anleger schwierig, eine gut informierte Anlageentscheidung zu treffen. In 77 Fällen sind die Vorteile einseitig hervorgehoben oder die Risiken verharmlost bzw. nicht ausreichend dargelegt.

Fast jeder zweite Anbieter der untersuchten Werbung (43 Fälle) weist nicht auf hohe Verlustmöglichkeiten hin; 48 Werbeanzeigen haben einen Warnhinweis – aber in 44 Fällen ist er unauffällig oder versteckt platziert. 20 Werbeanzeigen arbeiten mit einem Blickfang, von denen wiederum elf als irreführend bzw. als nicht transparent bewertet wurden.

Download des Untersuchungsberichts mit zahlreichen kommentierten Beispielen aus der Werbung

Anbieter dürfen für Risikoanlagen nicht mit „Sicherheit“ werben

Aber Werbung und Wirklichkeit dürfen nicht beliebig auseinanderklaffen: Wer unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Vorteile und Risiken eines Produkts macht, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Vivat Verwaltungs GmbH hat für ein risikoreiches und langfristiges Anlageprodukt des Grauen Kapitalmarktes mit „maximaler Sicherheit“ und „bestmöglicher Flexibilität“ geworben.

Nach Einschätzung der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen stellt dies eine bewusste Irreführung von Verbrauchern dar. Sie mahnten das Unternehmen erfolgreich ab. Die Vivat GmbH unterzeichnete daraufhin eine Unterlassungserklärung und änderte ihre Werbung.

Mehr zur Abmahnung der Marktwächter finden Sie hier.

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