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Verbraucherzentrale: Finanzprodukte verstehen und vergleichen: Beipackzettel für Anleger

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Informationsblätter sollen die Orientierung im Finanzdschungel erleichtern. Wie Sie Finanzprodukte verstehen und vergleichen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anbieter von Finanzprodukten sind gesetzlich verpflichtet, zu ihren Geldanlagen eine knappe und präzise Beschreibung zur Verfügung zu stellen.
  • Dieses Informationsblatt fasst die wichtigsten Eigenschaften eines Finanzproduktes zusammen und hilft Ihnen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
  • Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung zeigt eine Untersuchung der Marktwächter mangelnde Transparenz bei den Informationen zu Vermögensanlagen.

Was ist ein Produktinformationsblatt?

Egal, ob für Geldanlagen wie Tagesgeld oder Investmentfonds, Versicherungen oder Telekommunikationsverträge: Gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblätter haben das Ziel, dass Sie die wesentlichen Eigenschaften eines Finanzproduktes erfassen. Durch diese Transparenz sollen Sie unterschiedliche Produkte verstehen und miteinander vergleichen können.

Umgangssprachlich wird ein Produktinformationsblatt daher auch „Beipackzettel für Finanzprodukte“ genannt. Denn es soll schnell und übersichtlich über „Risiken und Nebenwirkungen“ informieren.

Sie finden in einem Produktinformationsblatt beispielsweise Informationen zu:

  1. Art des Finanzinstruments (z.B. ein Fonds)
  2. Funktionsweise
  3. Damit verbundene Risiken
  4. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
  5. Mit der Anlage verbundenen Kosten

Informationsblatt kann verschiedene Namen haben

Informationsblätter haben je nach Anlage- oder Versicherungsprodukt verschiedene Namen. Sie finden das Dokument daher nicht immer unter dem Namen „Produktinformationsblatt“.

Beispiele:

  • Bei offenen Investmentfonds (z.B. Aktien-, Renten- oder Mischfonds) heißt es beispielsweise KID (Key Information Documents) oder WAI (Wesentliche Anlegerinformationen).
  • Bei sogenannten Nachrangdarlehen (z.B. von Immobilienfirmen), Direktinvestments (z.B. in Schiffscontainer) oder Genussrechten heißt der „Beipackzettel“ VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt).

 

Mehr Transparenz: das künftige Basis-Informationsblatt

Eine Neuregelung des Aufsichtsrechts bei Geldanlagen soll künftig für noch mehr Transparenz bei allen Finanzprodukten sorgen. Dazu soll ein EU-weit standardisiertes Basis-Informationsblatt eingeführt werden. Diese Neuregelung betrifft „verpackte Ware“ (z.B. Zertifikate oder fondgebundene Versicherungen).

Das Basis-Informationsblatt soll knapp und informativ sein. Das Dokument darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen und muss klar und verständlich über die Kosten und die Auswirkung dieser Kosten auf den Ertrag informieren.

Zusätzliche Hilfe bei der Anlageentscheidung

Informationsblätter sind eine zusätzliche Informationsquelle für Finanzprodukte. Fällen Sie Ihre Anlageentscheidung jedoch nicht ausschließlich aufgrund dieses Dokuments. Informieren Sie sich stattdessen umfassend.

Bei der Anlageentscheidung helfen kann Ihnen unter anderem:

  1. die Produktinformationen aufmerksam lesen und alternative Angebote vergleichen.
  2. mehrere Meinungen einholen.
  3. sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
  4. am besten einen Zeugen zum Beratungsgespräch mitnehmen.
  5. das Beratungsprotokoll aufmerksam lesen und Unzutreffendes umgehend schriftlich bemängeln.
  6. gegebenenfalls das Angebot durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen – etwa durch die Berater der Verbraucherzentrale vor Ort.

Produktinformationsblatt bei Versicherungen

Bei Versicherungen gibt es ein ähnliches Informationsblatt übrigens schon länger. Nach § 4 der VVG-Informationspflichtverordnung muss der Versicherer Ihnen bei Versicherungen bereits seit 1. Juli 2008 vor dem Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen.

Darin muss er unter anderem folgende Punkte erläutern:

  • Art des Versicherungsvertrages
  • die Höhe der Versicherungsprämie
  • die Risiken
  • etwaige Leistungsausschlüsse
  • die Kündigungsmöglichkeiten

Produktinformationsblatt bei Telefon und Internet

Anbieter von Telekommunikationsverträgen, die einen Zugang zum Internet beinhalten, sind verpflichtet, ihre Angebote per Produktinformationsblatt transparent und vergleichbar zu gestalten. Details dazu haben wir in einem eigenen Beitrag für Sie zusammengefasst.

 

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