Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einer bekannten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, haben wir am heutigen Tage Strafanzeige wegen Verdacht des Prozessebtruges erstattet.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei hatten uns eine Klageschrift übersandt deren Inhalt nicht nur eine Frechheit darstellt, sondern in sich nur aus Lügen besteht. Hier werden Dinge bestritten die alle nachweisbar sind.Die Lehre könnte sein, erst selber die einfachsten Dinge im Internet prüfen, auch mal die Seite eines Landtagsabgeordneten aufrufen, und dann reagieren bzw. agieren. Nun soll sich die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Hamburger Anwaltskammer mit dem Vorgang befassen.
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