Das kann man so sehen und wir haben das von einem Experten in diesem Bereich anschauen lassen, der wird uns dazu noch wichtige Fakten liefern am heutigen Tage. Grundsätzlich kann man aber schon sagen, „bezahlen Sie die Zahlungsaufforderung keinesfalls und unterschreiben Sie auch nicht den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“.
Genau hierin sehen wir unseren Verdacht gegen Herrn Langnickel begründet, die Anleger möglicherweise sogar „arglistig täuschen“ zu wollen“, denn Herr Langnickel weiß doch ganz genau, dass Forderungen, die älter als 10 Jahre sind, verjährt sind.
Würden sie nun den Verzicht auf die Einrede der Verjährung unterschreiben, dann lacht sich Rainer J. Langnickel doch kaputt, denn er kann dann Gelder aus Zeiten zurückfordern, wo die Forderung rechtlich bereits verjährt ist.
Das schreibt Herr Langnickel natürlich nicht in seinem Anschreiben, sondern er will Sie einfach nur zeitlich unter Druck setzen. Selbst wenn Sie das bereits unterschreiben haben sollten bzw. eine Zahlung angewiesen haben sollten, dann legen Sie bitte umgehend Widerspruch ein, da sie sich „arglistig getäuscht“ fühlen. Mal schauen, wie Herr Langnickel da dann herauskommen will.
Auch zwischen den Feiertagen ist Rechtsanwalt Reime aus Bautzen für einen kostenfreien Anruf und einen Rechtsrat ansprechbar.
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