Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 37-jährigen Mann und eine 39-jährige Frau libanesischer Staatsangehörigkeit zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Ihnen wird banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen – dem Mann in 16 Fällen, der Frau in vier Fällen.
Nach bisherigen Ermittlungen soll der 37-jährige Beschuldigte seit November 2022 in 16 Fällen die Einschleusung von mindestens 91 überwiegend syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland organisiert haben. Die 39-jährige Beschuldigte wird verdächtigt, sich in vier dieser Fälle an der Organisation der Einschleusung von mindestens 29 Personen beteiligt zu haben. Dabei sollen die beiden Beschuldigten selbst keine Schleusungen durchgeführt haben, sondern die Reisen der Betroffenen in das Bundesgebiet – meist über Belarus und Polen – organisiert haben.
Für ihre Tätigkeit sollen die Beschuldigten insgesamt etwa 410.000 Euro als Schleuserlohn erhalten haben: Davon entfielen etwa 130.000 Euro auf beide gemeinsam, während der 37-jährige Beschuldigte zusätzlich rund 280.000 Euro eingenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat daher auch die Einziehung eines entsprechenden Wertersatzes beantragt.
Festnahmen und aktueller Verfahrensstand
Die Beschuldigten wurden am 17. September 2024 von der Bundespolizei auf Grundlage bestehender Haftbefehle festgenommen. Der 37-jährige Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die 39-jährige Beschuldigte wurde am 27. November 2024 vom Amtsgericht Pirna unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Beide Beschuldigte sind bislang nicht vorbestraft und haben die Tatvorwürfe im Wesentlichen gestanden.
Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
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