Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln weiter wegen des Verdachts des Totschlags und der Geiselnahme in Dresden vom 10.12.2022
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte bereits am Samstag, 10.12.2022 ein Ermittlungsverfahren gegen den 40-jährigen – zwischenzeitlich verstorbenen – Beschuldigten wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Ungeachtet des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des Beschuldigten werden die näheren Umstände des gesamten Tatgeschehens
(insbesondere im Hinblick auf die Tötung der 62-jährigen Mutter desBeschuldigten, des Angriffs auf den Radiosender in Dresden und der anschließenden Geiselnahme in der Altmarktgalerie) im Rahmen der Ermittlungen weiter aufgeklärt. In diesem Zusammenhang wird auch der Schusswaffeneinsatz der Polizei bei der Befreiung der Geiseln, der zur Tötung des Beschuldigten führte, untersucht.Ermittler haben begonnen, die Abläufe des Tattages zu rekonstruieren undgehen dabei auch Hinweisen nach, dass der 40-Jährige weitere Menschen inder Dresdner Innenstadt bedroht haben soll.
Die genauen Tatabläufe und die zeitliche Einordnung sind Gegenstand der weiteren Untersuchungen.
Die Ermittlungen zur Herkunft der Pistole, die der Beschuldigte mit sich führte, sind noch nicht abgeschlossen. Die Waffe befand sich nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht legal im Besitz des Beschuldigten.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung an der verstorbenen Mutter des Beschuldigten hat er-geben, dass diese infolge eines Kopfschusses verstarb. Der verstorbene Beschuldigte war geringfügig und nicht einschlägig vorbesttraft. Zuletzt wurde er im Jahr 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem hatte er sich straffrei geführt und stand weder unter Bewährung noch unter Führungsaufsicht.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – auch zu den Hintergründen und Motiven der Taten – dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitergehende Auskünfte können derzeit vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden.
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