Nach derzeitigem Stand und vorbehaltlich weiterer Anträge der Beteiligten oder Beweiserhebungen beginnen am 8. Juli 2021 um ca. 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 (Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114) die Plädoyers in dem Verfahren wegen u. a. Verdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen.
Die Pressestelle rechnet damit, dass der Vorsitzende des Schwurgerichts am Nachmittag desselben Tages ein Urteil verkünden wird.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Es stehen daher nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung, von welchen an jedem der Sitzungstage bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise acht Plätze für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert sind. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird, und eine FFP2 Maske zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht um Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche hier aufgerufen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann. Alternativ ist auch ein Vorab-Check-In möglich.
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