Keine Frage, so manches Unternehmen weiß zunächst einmal gar nicht, dass es auf der Liste der BaFin veröffentlicht wurde. Die Überraschung und der Ärger sind aber groß, denn natürlich bedeutet solche ein Hinweis auf der BaFin-Seite einen Einschnitt in das Geschäft des betroffenen Unternehmens. Spricht die BaFin hier einen Verdacht aus, wird sicherlich so mancher Kunde zurückschrecken und mit dem Unternehmen in Sachen Geld ein Geschäft abzuschließen.
Nachvollziehbar, denn man darf davon ausgehen, dass die BaFin schon ordentliche Recherche betreibt, bevor man mit solch einer Verdachtsberichterstattung an die Öffentlichkeit geht. Gesprochen haben wir zu solch einer Verdachtsberichterstattung mit einem Sprecher des Unternehmens LifeForestry. Ein Unternehmen aus der Schweiz, welches sich nach eigenen Angaben seit Jahren mit der BaFin in einem permanenten Streitverhältnis befindet.
Auch nach der erneuten Warnung hat man in der Schweiz nur ein Kopfschütteln für die Handlungen der BaFin übrig. Es kann doch nicht sein, dass eine BaFin jetzt von uns verlangt, dass wir nachweisen sollen, dass wir keine Rechtsverstöße begangen haben, weil die BaFin hier möglicherweise nicht genug „Futter“ hat, um dies gerichtsfest nachzuweisen.
Nur da haben wir ein Riesen-Problem so der Sprecher von Life Forestry. Wir unterliegen im Datenschutz dem Schweizer Recht, dessen Bruch die BaFin jetzt von uns fordert, denn man will alle Kundendaten und Geschäftsvorgänge offengelegt haben. Na, meine Damen und Herren von der BaFin, schon mal etwas von Datenschutz gehört? Nur weil die BaFin das will, werden wir in der Schweiz doch nicht zu Rechtsbrechern und setzen uns damit möglichen Bestrafungen in der Schweiz aus. Sorry geht nicht.
Wenn die BaFin konkrete Anhaltspunkte hat, dass wir uns nicht gesetzeskonform verhalten haben, dann soll sie mit ihren Beweisen vor Gericht gehen, aber das „auf den Busch klopfen“ aufhören, nach dem Motto mal schauen, was dabei herauskommt, was mir hilft.
Verdachtsberichterstattungen sind doch in Deutschland ganz enge Grenzen gesetzt, warum gilt das nicht gerade für eine Bundesbehörde? Manchmal hat man den Eindruck, die BaFin lechzt gerade nach negativen Nachrichten, sieh Wirecard, und nun möglicherweise auch noch in Sachen Greensill Bank aus Bremen.
Schaut man sich einmal die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes in Sachen AfD an, dann fragt man sich schon, wieso darf eine BaFin dauernd irgendwelche Unternehmen als Verdachtsfall einstufen? Hat man konkrete Hinweise als BaFin, dass sich ein Unternehmen konkret nicht an gesetzliche Vorgaben hält bzw. gehalten hat, dann untersagt dem Unternehmen einfach das Geschäft, völlig in Ordnung.
So wie jetzt kann es aber in einem ordentlichen Rechtsstaat nicht sein. Verdacht ist Verdacht, und egal wer diesen dann so prominent in die Öffentlichkeit bringt, der muss wissen, was er tut.
Natürlich werden wir gegen die BaFin vorgehen, auch wenn das bei den hessischen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß ein Kampf gegen Windmühlen ist, denn hier hat die BaFin immer einen Bonus in Sachen Urteilsfindung. Denn natürlich weiß doch jeder Verwaltungsrichter, wenn er den Beschuldigten freispricht, dass die BaFin Schadensersatzforderungen befürchten müsste. Da steht der Staat dann natürlich auf seiner eigenen Seite und schützt sich möglicherweise selber.
Kommentar hinterlassen