Startseite Vorsicht Bilanzen VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG (vormals: VEREOF GmbH & Co. KG) – miese Bilanz
Bilanzen

VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG (vormals: VEREOF GmbH & Co. KG) – miese Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG (vormals: VEREOF GmbH & Co. KG)

Köln

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Inhaltsverzeichnis

1. Pflicht zur Aufstellung eines Jahresberichts

2. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2019

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 15.05.2019 bis 31.12.2019

2.3 Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

3. Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

4. Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 135 KAGB

5. Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

1. Pflicht zur Aufstellung eines Jahresberichts

Mit dem hier vorgelegten Jahresbericht kommt die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihrer Pflicht, für die VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresbericht gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 KAGB aufzustellen, nach. Der Jahresbericht enthält den nach Maßgabe des KAGB aufgestellten und von einem Jahresabschlussprüfer geprüften Jahresabschluss, den nach Maßgabe des KAGB aufgestellten und von einem Jahresabschlussprüfer geprüften Lagebericht, einer den Vorgaben des § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB entsprechenden Erklärung der gesetzlichen Vertreter der VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG sowie die Bestätigung des Abschlussprüfers nach § 159 KAGB in Verbindung mit § 136 KAGB.

 

Köln, den 29. Mai 2020

VEREOF GmbH & Co. geschlossene InvKG

gez.Tobias Bodamer, Geschäftsführer der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez.Stefan Wallner, Prokurist der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Diego Fernandez Reumann, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

gez. Christoph Koch, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

2. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

2.1. Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

31.12.2019
EUR
I. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva 70.242,23
1. Beteiligungen 29.000,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 78,34
3. Forderungen
Andere Forderungen 30.000,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00
5. Nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 11.163,89

B. Passiva

B. Passiva 70.242,23
1. Rückstellungen 9.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 160,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern 61.082,23
4. Eigenkapital
Kapitalanteile der Kommanditisten (Kapitalkonto I) 200,00
Entnahmekonten der Kommanditisten (Kapitalkonto III) 0,00
Verlustkonten der Kommanditisten (Kapitalkonto V) -11.363,89
Nicht realisierte Ergebnisse aus der Neubewertung 0,00
5. Nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 11.163,89

2.2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 15.05.2019 bis 31.12.2019

15.05.-31.12.2019
EUR
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge 0,00
2. Aufwendungen
a) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.500,00
b) Sonstige Aufwendungen -2.863,89
Summe der Aufwendungen -11.363,89
3. Ordentlicher Nettoertrag -11.363,89
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -11.363,89
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -11.363,89

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bilanzen

Bilanziell Überschuldet: Jimbo Holding GmbH

Ja, diese Aussage ist korrekt, wenn man sich die letzte im Unternehmensregister...

Bilanzen

pecuro Immobilienverwaltungs GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja, das kann man der dann unten anbeigefügten Bilanz entnehmen. Ganz klar...

Bilanzen

Die Bilanz der MH Group GmbH kritisch analysiert

mhgroupbilanzkritischanalysiert Die Bilanz der MH Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022...

Bilanzen

FE Group GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja das ist so, aber eine bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit...