Unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission einem Zeitungsbericht zufolge heute früh 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder einleiten. Ihnen werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben, berichtete die „Welt“ unter Berufung auf EU-Kreise. Betroffen seien davon neben Deutschland unter anderem auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dem Bericht zufolge sind Dänemark, Irland und Großbritannien von dem Verfahren ausgenommen. Für diese Länder gelten Sonderregeln im Asylrecht.
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