Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt eine Privatperson in einem Zivilprozess gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS-CoV-2-Virus. Die Klägerin behauptet, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen. Das Aktenzeichen lautet 2-12 O 264/22.
I.
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Antrag einer Partei verlegt auf:
Donnerstag, den 12. Oktober 2023, 14 Uhr. Der Raum steht noch nicht fest.
Der Termin vom 10.8.2023 findet nicht statt!
Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen worden. Weitere Termine wurden bisher nicht bestimmt.
II.
Für die Medienberichterstattung gilt das Folgende: Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind nur im Verhandlungssaal und ausschließlich vor Beginn und nach der Verhandlung, nicht aber in den Pausen zulässig. Für Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal wird ein Pool zu gebildet. Die Poolführer werden noch bekanntgegeben.
Im Übrigen ist eine Akkreditierung für das Verfahren nicht notwendig.
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