Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler abgelehnt, es bleibt somit bei der ESM-Entscheidung. Der Termin am 12. September zur Verkündung einer Entscheidung bleibt damit aufrechterhalten“, eine inhaltliche Begründung dafür nannte das gericht nicht.
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