Wer seinen auf den eigenen Namen laufenden Internetanschluss mit anderen Personen teilt, kann schnell mal auf die Nase fliegen.
Denn wer haftet für Rechtsverletzungen, wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder gemeinsam einen Internetanschluss benutzen? Bisher der Inhaber des Anschlusses. Nun verlangt das Bundesverfassungsgericht mehr Rechtssicherheit für die Inhaber in Fällen von illegalem Filesharing. Das Gericht teilte mit, dass die Fragen, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, bislang nicht abschließend geklärt sei. Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg. Der 20-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten.
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