Wie das Schweriner Verwaltungsgericht kürzlich entschied ist der Verfassungsschutzbericht des Bundesnachrichtendienstes von 2011 teilweise rechtswidrig. Die Awiro e.V. hat gegen die Nennung des „Cafe Median“, welches in Trägerschaft der Awiro e.V. ist, geklagt. Auch andere Vereine hatten Beschwerde eingelegt. Der Bericht wurde daher zeitweise aus dem Internet genommen und betreffende Stellen wurden geschwärzt.
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