Co.net Verbrauchergenossenschaft eG jetzt können Sie nur noch die Vermittler verklagen

Published On: Donnerstag, 15.02.2024By

Laut Beschluss des zustaendigen Insolvenzgerichtes hat nun der Insolvenzverwalter das Sagen im Unternehmen, und meiner Meinung nach riecht das bei der Co.net Verbrauchergenossenschaft auch nach einer Kriminalinsolvenz. Es gibt so viele Ungereimtheiten im Geschäftsgebaren der Genossenschaft, dass wir hier ganz klar sagen:

Aufklären, bitte,

Herr Rechtsanwalt Köster, denn das steht den Genossen zu. Nun ist uns bekannt, dass ja zwei Rechtsanwaltskanzleien noch große Mailingaktionen gemacht haben, um Mandate zu bekommen. Nun, die Briefe können Sie jetzt in den Papierkorb werfen, denn verklagen brauchen Sie die Co.net Verbrauchergenossenschaft jetzt aktuell nicht mehr.

Das Einzige, was jetzt zu tun ist, ist die Anmeldung der Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle. Bis es soweit ist, vergehen aber noch ein paar Wochen, denn der Insolvenzverwalter muss sich jetzt erst mal einen Überblick verschaffen. Ich gehe von einem Zeitraum von 3 Monaten oder auch länger aus, bis das Insolvenyverfahrend ann eroeffnet ist.

Ob sich das lohnt, einen Vermittler zu verklagen, ist eine andere Frage, denn wir kennen deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht. Bevor Sie da einen Prozess anstrengen, sollten Sie sich bitte über deren Vermögensverhältnisse genau informieren.

5 Comments

  1. Rechtsanwalt Jens Reime Montag, 19.02.2024 at 16:14 - Reply

    Die Zeiten um sich Hoffnung zu machen und irgendwie durchzukommen sind vorbei: Entweder die Genossen lassen mit anwaltlicher Hilfe form- und fristgerecht mit der richtigen Begründung vor Eröffnung kündigen oder sie bleiben im Insolvenzverfahren nur rechtlose Zuschauer. Wir vertreten bereits dutzende Genossen, welche sich ihre Rechte als Gläubiger sichern.

  2. Heinz Montag, 19.02.2024 at 11:26 - Reply

    Vielen Dank. Mit einem Wunder rechne ich nicht. Die Frage hätte eigentlich lauten müssen: Können sich Mitglieder, welche vor der Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens (aktuell ja vorläufig) gekündigt haben Hoffnung (da ist sie wieder) auf die Rückzahlung eines Teils des angelegten Geldes machen?

    Anmerkung der Redaktion!
    In einem hypothetischen Szenario, angelehnt an einen realen Fall bei einer anderen Genossenschaft, stellte der Insolvenzverwalter fest, dass die an die Genossenschaftsmitglieder ausgezahlten Gewinne tatsächlich nicht erwirtschaftet wurden. Infolgedessen forderte er alle Ausschüttungen erfolgreich zurück, wobei er in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen obsiegte. Angenommen, ein ähnlicher Fall träte bei der Co.net Genossenschaft auf, würden sich damit weitreichende Probleme ergeben. Zwar könnten die Genossen mit der Zeit einen Teil ihres eingesetzten Kapitals in Form der Insolvenzquote zurückerhalten, doch diese Situation wäre, trotz der möglichen Rückzahlung, alles andere als wünschenswert.

  3. Heinz Sonntag, 18.02.2024 at 12:48 - Reply

    Die letzten vorläufigen Insolvenzverfahren wurden abgewendet. Auch das gegen Elb.Net. Wer sagt, dass es diesmal nicht wieder abgewendet wird?

    Anmerkung der Redaktion:
    Ja, was soll man dazu sagen? Wissen Sie, wie das mit einem Insolvenzverfahren läuft, wenn es nicht um Sozialbeiträge geht? Nun, der Gläubiger stellt einen Antrag, und dann bekommt das Unternehmen 14 Tage Zeit, um zu dem Insolvenzantrag Stellung zu beziehen. Warum hat das Unternehmen diese Frist nicht genutzt, um eine Lösung zu finden? Es ist jetzt bereits der dritte Insolvenzantrag, der Laden ist so tot, dass man das nicht mehr beschreiben kann. Dann wird auch noch das Verwaltungsgebäude versteigert usw. Mensch, macht doch mal alle das Hirn an und nicht nur den Schalter „Hoffnung“.

  4. Beobachter Freitag, 16.02.2024 at 12:45 - Reply

    Geht doch aus der amtlichen Insolvenzveröffentlichung … Wo ist diese? Natürlich glaube ich Ihnen, Herr Bremer, aber ob Sie das dritte, vierte oder achte Insolvenzverfahren irgendwo hier zu Co.net veröffentlichen, woher soll der unbedarfte Leser das wissen?

    Anmerkung er Redaktuo:
    Seufz wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die wurde zuerst veröffentlicht auf diebewertung.de

  5. Beobachter Donnerstag, 15.02.2024 at 18:16 - Reply

    Interpretiere ich Ihren Artikel richtig: Das Insolvenz-Verfahren ist nunmehr eröffnet?

    Anmerkung der Redaktion>
    Geht doch aus der amtlichen Insolvenyver;ffentlichung hervor. Es ist je mittlerweile das DRITTE Insolvenzverfahren was wir zum Unternehmen Co.net vermelden. Es ist gut, das jetyt einmal unabhaengig aufgeklaert wird.

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