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Vergleich im Middelhoff-Prozess vorgeschlagen

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Das Oberlandesgericht Hamm hat im Schadenersatzprozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff einen Vergleich vorgeschlagen.

Nach diesem Vergleich solle Middlehoff 6000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Desweiteren soll der Manager sein Bedauern zum Ausdruck bringen für Nachteile, die Arcandor-Aktionären im Herbst 2008 durch Aussagen der Firma zur Konzerntochter Thomas Cook entstanden sind. Dafür seien jegliche Schadenersatzansprüche des Klägers, eines Kleinaktionärs, abgewiesen. Dieser hatte vorher insgesamt 50.000 Euro verloren.

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