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Wer im Herbst neben den Reifen auch den Versicherer wechseln will, tut gut daran, sich zuvor eingehend zu informieren.

Die Preise der Gesellschaften differieren zum Teil erheblich. So hat die Stiftung Warentest Unterschiede zwischen dem güns­tigsten und dem teuersten Angebot von einigen 100 Euro ausgemacht. Damit der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft möglichst problemlos abläuft und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, hat die Verbraucherzentrale Tipps zusammengestellt:

  • Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können! Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.
  • Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen!Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Denn es gibt mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.
  • Lassen Sie sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird! Verbraucherzentralen liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so nicht auf den Vertrag beim Folgeversicherer übertragen werden könne.
  • Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren! Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten sind. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.
  • Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen Ihnen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Falls Sie aber einen Verkehrsunfall verursachen, ohne versichert zu sein, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für alle Folgen.
  • Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt erkennen Sie den Betrag nicht als bindend an. Sie können danach noch eine Prüfung und Rückforderung vornehmen.

Quelle: VBZ HH

 

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