Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „HansaSpar“, mit angeblichem Sitz in Hamburg, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website hansaspar.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „HansaSpar“ unerlaubt Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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