Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig gerät dann eher wohl selten in den Fokus der Öffentlichkeit.
Nun hat der sächsischer Verfassungsgerichtshof eine sehr hohe Aufmerksamkeit erhalten, resultierend aus einer Verfassungsbeschwerde der AfD wegen Nichtzulassung eines Teils der AfD-Landesliste zur sächsischen Landtagswahl am 1. September 2019.
Hier hatte der sächsische Wahlprüfungsausschuss formale Fehler der AfD bemängelt, die zu dieser Entscheidung geführt hatten.
Diese Fehler sieht die AfD natürlich in ihrem Verfahren zur Aufstellung der Kandidatenliste für den sächsischen Landtag und will genau dies vom Verfassungsgerichtshof Sachsen in Leipzig klären lassen.
Nun kann man zur AfD stehen, wie man will, aber irgendwie hat die Sache mit der Entscheidung des sächsischen Wahlprüfungsausschusses natürlich dann schon ein „politisches Geschmäckle“, da man sich durch diese Entscheidung möglicherweise die „AfD im Landtag klein halten wollte“, um so Koalitionen möglich zu machen, die mit einer starken AfD im sächsischen Landtag eben nicht möglich gewesen wären. Das gibt natürlich keiner der an der Entscheidung beteiligten Personen auch öffentlich zu.
Man stelle sich nun einmal bitte vor, diese Entscheidung würde Bestand haben und der sächsischen AfD würden dann 10 oder mehr Abgeordnete im Landtag fehlen, und Ministerpräsident Michael Kretschmer würde mit vier Stimmen Mehrheit zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachen gewählt.
Was wäre das für ein politischer Treppenwitz, denn Michael Kretschmer hätte keine Legitimation für seinen Job, denn möglicherweise hätte er eben keine Mehrheit im Landtag gehabt, wenn die AfD-Abgeordneten, die man sich durch eben diese Entscheidung „vom Hals gehalten“ hat, gegen ihn gestimmt hätten. Eine schon erstaunliche Art und Weise, sich politische Konkurrenz vom Leibe zu halten.
Mitglieder des sächsischen Wahlprüfungsausschusses sind dann:
Sebastian Fischer
Christian Piwarz
Marko Schiemann
jeweils von der CDU
Klaus Bartl von den Linken
Jörg Vieweg von der SPD
Katja Meier von den Grünen
und Dr. Kirsten Muster, fraktionslos
Schaut man sich die Parteizugehörigkeit der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses an, dann fragt man sich natürlich, ob da überhaupt eine faire und sachliche Beurteilung eines solchen Vorganges möglich ist?
Auch der sächsische Verfassungsgerichtshof ist natürlich zum Teil parteipolitisch besetzt. Vorsitzende ist die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachen Birgit Munz.
Weitere Mitgleider sind: Klaus Schurig, Uwe Berlit, Jürgen Rühmann, Andrea Versteyl, Matthias Grünberg, Christoph Degenhart, Simone Herberger und Arnd Uhle.
Nun kann man nur hoffen, dass der sächsische Verfassungsgerichtshof ein unabhängiges Urteil fällt, frei von den Wünschen irgendeiner Partei, nur basierend auf Zahlen, Daten und Fakten.
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