In dem beim Landgericht Frankenthal anhängigen Klageverfahren einer Frau aus Rheinland-Pfalz gegen den Hersteller des COVID-19-mRNA-Impfstoffs „COMIRNATY“ ist nun ein Verhandlungstermin anberaumt worden. Für diesen Termin ist das persönliche Erscheinen der Klägerin und eines informierten und zum Abschluss eines etwaigen Vergleichs bevollmächtigten Vertreters der Beklagten angeordnet worden.
Die klagende Frau trägt vor, es sei im engen zeitlichen Zusammenhang mit der zweiten Corona-Schutz-Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterienembolie gekommen. Da die Ursache für die Embolie nicht klar habe festgestellt werden können, führe sie die Embolie auf die Impfung zurück. Sie verlangt von dem Impfstoff-Hersteller Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Zur besseren Planung werden interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Presse gebeten, im Vorhinein kurz mitzuteilen, wenn sie dem Termin als Zuschauer beiwohnen wollen.
(Aktenzeichen des Verfahrens: 8 O 259/22)
Kommentar hinterlassen