Namensaktien sind Aktien, bei denen im Aktienregister des emittierenden Unternehmens der Name des Aktionärs, seine Adresse und sein Geburtsdatum verzeichnet sind. Das Unternehmen weiß also jederzeit, wem die Aktie gehört. Bei einem Übertrag oder Verkauf der Namensaktie muss das Unternehmen über den Besitzerwechsel informiert werden, damit das Aktienregister entsprechend aktualisiert werden kann. Dies steht im Gegensatz zu Inhaberaktien, bei denen nicht notiert wird, wem die Aktie gehört, und die leichter übertragbar sind.
Verkauf von Namensaktien in Deutschland
In Deutschland dürfen Namensaktien von Aktiengesellschaften (AG) emittiert und verkauft werden. Der Verkauf und die Bedingungen für Namensaktien unterliegen dem Aktiengesetz (AktG) und anderen relevanten Bestimmungen.
Emission von Namensaktien: Eine AG kann Namensaktien, eden entss in Satzung ab der Lage ist. Die Bedingungen und Klassen von Aktien, die emittiert, wird in der Satzung.
Verkauf und Übertragung: Bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Namensaktien ist es erforderlich, das Unternehmen über den Besitzerwechsel zu informieren. Das Unternehmen muss daraufhin das Aktienregister aktualisieren. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Übertragungserklärung und Eintragung in das Aktienbuch.
Bedingungen und Bedingungen: Die Satzung der AG kann bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen für die Übertragung von Namensaktien festlegen, z.B. ein Zustimmungserfordernis des Unternehmens. Solche Beschränkungen sind jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig und müssen den Regelungen des Aktiengesetzes entsprechen.
Verkauf an Investoren: Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Namensaktien erwerben. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Offenlegungspflichten, insbesondere für größere Beteiligungen an einem Unternehmen. Beispielsweise müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestimmte Schwellenwerte von Beteiligungen (z. B. 3%, 5%) gemeldet werden.
Es ist zu beachten, dass der Erwerb oder Verkauf von Namensaktien immer im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung des betreffenden Unternehmens stehen muss. Bei Unsicherheiten sollten potenzielle Investoren rechtlichen Rat einholen.
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