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Startseite Allgemeines „Verkaufen Sie Ihr Wohnzimmer, solange Sie noch darin wohnen dürfen!“
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„Verkaufen Sie Ihr Wohnzimmer, solange Sie noch darin wohnen dürfen!“

Ralf1403 (CC0), Pixabay
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Warum Immobilienteilverkäufe eine Fußangel mit goldener Schleife sind – und wie der vzbv das ändern will

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen einen Teil Ihres Eigenheims, um sich den lang ersehnten Traum vom neuen Auto oder der Kreuzfahrt durch die Karibik zu erfüllen. Klingt super? Na ja – bis Sie plötzlich feststellen, dass Sie Ihr Wohnzimmer quasi nur noch mieten und jederzeit rausgeworfen werden könnten. Willkommen in der wunderbaren Welt der Immobilienteilverkäufe, wo Sie einen Teil Ihres Hauses loswerden und am Ende vielleicht das ganze verlieren!

Zum Glück hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen erkannt, dass hier einiges im Argen liegt – und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist Feuer und Flamme für ihre Vorschläge.

Was soll sich ändern?

Dorothea Mohn, Finanzmarktexpertin beim vzbv, bringt es auf den Punkt: „Immobilienteilverkäufe sind so komplex, dass selbst ein erfahrener Notar dreimal nachlesen muss. Verbraucher:innen laufen Gefahr, nicht nur Teile ihrer Immobilie, sondern gleich das gesamte Zuhause zu verlieren – und das oft schneller, als sie „Eigenbedarfskündigung“ sagen können.“

Die Lösung? Mehr Verbraucherschutz! Und zwar mit diesen genialen Ideen:

✅ Geeignetheitsprüfung: Bevor jemand einen Teilverkauf abschließt, sollte geprüft werden, ob es eine sinnvolle Entscheidung oder doch eher der finanzielle Kurzschluss des Jahrzehnts ist.

✅ Neutrale Beratung: „Wie wäre es stattdessen mit einem normalen Darlehen?“ – Eine Frage, die offenbar zu selten gestellt wird. Deshalb soll eine neutrale Beratung Pflicht werden.

✅ Durchsichtige Verträge: Wer gerne Verträge in Schriftgröße 6 mit 50 Fußnoten liest, wird enttäuscht sein – der vzbv fordert eine klare Darstellung der Gesamtkosten, damit niemand erst nach drei Jahren merkt, dass das Nutzungsentgelt nur in eine Richtung steigt: nach oben.

✅ Kein spontaner Rauswurf: Falls das Nutzungsentgelt nicht gezahlt werden kann, soll es Schutzmaßnahmen geben. Schließlich wäre es ja blöd, wenn man morgens noch in seinem Haus Kaffee trinkt und abends schon den Umzugswagen bestellen muss.

✅ Freie Nutzung bleibt bestehen: Das verkaufte Wohnzimmer sollte zumindest weiter als solches genutzt werden können – und nicht plötzlich zum neuen Firmensitz eines windigen Teilkaufunternehmens mutieren.

Warum das alles?

Ganz einfach: Damit Eigenheimbesitzer:innen nicht aus ihrer eigenen Wohnung fliegen, nur weil sie mal schnell ein bisschen flüssiges Geld gebraucht haben.

Denn bislang ist es so: Wer einen Immobilienteilverkauf abschließt, zahlt ein monatliches Nutzungsentgelt, um weiterhin wohnen zu dürfen. Klingt nach einem ziemlich exklusiven Mietmodell – nur ohne Kündigungsschutz, Mietpreisbremse oder eine zweite Chance. Wenn man das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, fliegt man raus, und das Unternehmen verkauft die gesamte Immobilie.

Fazit: Lieber durchdacht finanzieren als das eigene Dach überm Kopf verzocken!

Der vzbv macht klar: Die nächste Bundesregierung muss handeln, sonst bleiben Immobilienteilverkäufe ein Geschäft, bei dem oft nur eine Seite gewinnt – und das ist nicht die des gemütlichen Sofas im Eigenheim.

Also, liebe Eigenheimbesitzer:innen: Den Keller ausmisten ist okay, aber das Haus in Raten verkaufen? Vielleicht lieber nochmal drüber nachdenken!

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