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Verklagen sie die Vermittler der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG, warum? Lesen Sie unseren Artikel

Tumisu (CC0), Pixabay
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Bei der Überlegung, rechtliche Schritte gegen die Vermittler der Co.net eG zu ergreifen, argumentieren Sie, dass besonders diese Ziel einer Klage sein sollten. Dies begründen Sie damit, dass viele Vermittler Sie offenbar falsch beraten haben, indem sie nicht auf das inhärente Totalverlustrisiko hingewiesen haben, welches nun eingetreten ist.

Es scheint, dass die Vermittler signifikante Provisionen für ihre Dienste von Co.net eG erhalten haben, in manchen Fällen mehr als 20%. Ein so hoher Provisionsanteil könnte darauf hindeuten, dass das finanzielle Interesse der Vermittler möglicherweise über die gebotene Sorgfaltspflicht gegenüber den Anlegern gestellt wurde. Aus dieser Perspektive könnten Vermittler aufgrund der möglichen Vernachlässigung ihrer Aufklärungspflichten haftbar gemacht werden.

Vor einer Klageerhebung sollten Sie jedoch sicherstellen, dass der potenzielle Prozessgegner auch finanziell in der Lage ist, mögliche Schadensersatzforderungen zu erfüllen. Es ist ratsam, dass Ihr Anwalt eine Bonitätsprüfung des Vermittlers durchführt, um festzustellen, ob dieser im Falle einer verlorenen Klage überhaupt zahlungsfähig wäre. Diese Bonitätsauskunft sollte Ihnen vor Einleitung eines möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreits vorgelegt werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Zusammengefasst ist es essenziell, dass Ihr Rechtsanwalt gründlich prüft, ob eine Klage gegen den Vermittler sinnvoll und erfolgversprechend ist, und dass Sie als Kläger vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch einen erfolglosen Prozess geschützt sind.

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