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Verklagen Sie die Vertriebspartner der Co.net Verbrauchergenossenschaft- Jetzt!

angelolucas (CC0), Pixabay
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Natürlich eine provokative Aussage, aber möglicherweise der einzige Weg, seinen eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Über die letzten Jahre haben wir sicherlich mit 300 Genossen der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG gesprochen, und 90 % waren davon überzeugt, in eine „gute und gewinnbringende Sache“ investiert zu haben. Vielen war aber gar nicht bewusst, was die Co.net Verbrauchergenossenschaft mit dem Geld wirklich gemacht hat, und viele waren sich nicht bewusst darüber, dass dies eine Kapitalanlage mit dem Risiko eines Totalverlustes ist. Wir haben keinen Genossen gefunden, der genau über dieses vorhandene Totalverlustrisiko aufgeklärt worden wäre. Allein dies begründet unserer Meinung nach schon den Tatbestand einer „Falschberatung“. Damit wäre der Vermittler in der Haftung.

Ganz ehrlich, wir sind davon überzeugt, dass bei der Co.net Verbrauchergenossenschaft „wirtschaftlich der Ofen aus ist“ und dass da nicht viel an Werten vorhanden ist. Es bleibt also nur der Vermittler, der ja eine anständige Provision dafür kassiert hat.

Dass der Vermittler natürlich „glaubt, dass das alles nicht so schlimm ist“ und die Co.net noch die Kurve bekommt, das ist für uns auch eine Art Eigenschutz, denn die Vermittler wissen meiner Überzeugung nach genau, dass da großes Ungemach auf sie zukommen wird, wenn das mit der Co.net schiefläuft. Die ersten Klagen wird der Vermittler noch bezahlen können, aber irgendwann hat der dann auch kein Geld mehr. Jeder sollte sich jetzt bereits an seinen Vermittler mit einer Forderung melden, einer Forderung aus Falschberatung. Sicher ist sicher!

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