Herr H. aus Schwerin erhielt einen Anruf von einem Reisedienstleister aus Berlin. Er habe doch an einem „Hauptstadt-Rätsel“ teilgenommen und gehöre zu den glücklichen Gewinnern. Der Preis ist eine Reise – 3 Tage Berlin – für 0,00 Euro, finanziert von einem Sponsor. Herr H. kann sich zwar nicht mehr an so ein Rätsel erinnern, sagt aber zu, Berlin könnte er sich mal wieder anschauen.
Ein paar Tage später kommt die Reisebestätigung. Bei genauer Betrachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann die Reise teuer werden. So ist im Bus ein Organisationszuschlag von 24 bis 30 Euro zu bezahlen. Weiterhin ist man verpflichtet, ein Ausflugspaket für 80 Euro zu buchen. Wer auf die teure Reise verzichtet, hat stattdessen den gesamten „ursprünglichen Reisepreis“ in Höhe von angeblich 169 Euro zu zahlen, kann der verblüffte Herr H. den übersandten Unterlagen entnehmen.
Auch das angebotene Programm scheint unverbindlich und enthält sicherlich noch die eine oder andere Überraschung, erläutert Sylke Sielaff von der Neuen Verbraucherzentrale ihre Bedenken. Selbst eine kostenträchtige Verkaufsveranstaltung könne in der gesponserten Reise eingepackt sein. Sie rät wie in vergleichbaren Fällen, keine Zusagen am Telefon zu machen, sondern die Angebote zunächst zu prüfen und zu vergleichen. Eine mündliche Zusage am Telefon begründet entgegen verbreiteter Meinung einen Vertrag. Und ein Widerruf – wie bei einigen Verträgen im so genannten Fernabsatz – existiert für Reiseangebote nicht.
Da Herr H. erst durch die beigefügten AGB die konkreten Vertragsbedingungen erfahren hat, ist nicht von einem wirksamen Vertragsabschluss auszugehen. Das wird Herr H. nun auch dem Reisedienst mitteilen und Berlin lieber selbst mal wieder besuchen.
Quelle.VBZ MVP
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