Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmaßnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen.
Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.
Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. Die Maßnahmen werden nun zunächst in die europäischen Amtssprachen übersetzt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen. Häufige Fragen zum Thema beantwortet die ESMA auf ihrer Internetseite.
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