Bisher trugen in Deutschland allein Mieter die CO₂-Abgabe für Heizkosten. Vermieter konnten die Kosten durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) vollständig auf sie übertragen. Die Abgabe von 30 Euro pro Tonne (ab 2024: 35 Euro/Tonne) Öl oder Gas war nur durch Einsparungen senkbar.
Etwa sieben von zehn bayerischen Haushalten heizten 2022 mit Gas oder Öl. Hohe Energiepreise samt CO₂-Abgabe motivierten Mieter zum sparsameren Heizen, während Vermieter wenig Anreiz für klimafreundliche Sanierungen sahen. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz soll hier Änderungen bringen.
Die neue Kostenteilung bei CO₂-Kosten folgt einem Stufenmodell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Je emissionsreicher ein Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter. Das Gesetz ist seit Jahresbeginn gültig, tritt jedoch erst bei der Heizkostenabrechnung 2024 in Kraft.
Die CO₂-Abgabe hängt von Brennstoff, Verbrauch und Wohnfläche ab und wird von Vermietern und Mietern geteilt. Vermieter müssen sie auf Heizkostenabrechnungen ausweisen. Ein Rechner der Bundesregierung hilft Mietern bei der Kostenprüfung.
Die geteilte CO₂-Abgabe entlastet Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden, während Vermieter mehr zahlen. Das Gesetz zielt auf Energiesparen ab.
Für Ausnahmen wie Denkmalschutz oder Fernwärmenetzanschlüsse gilt eine gleichmäßige Kostenaufteilung. Für Gewerbeimmobilien sind weitere Regelungen in Arbeit.
Trotz der Förderung energetischer Modernisierung sind Heizkostenentlastungen begrenzt. Mieter können die CO₂-Abgabe um 3 % kürzen, wenn sie nicht ausgewiesen ist. Gespräche mit Vermietern sind ratsam.
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