Die BaFin stellt ab dem 1. Januar 2022 Vermögensanlagen- und Wertpapier-Informationsblätter sowie Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und deren Nachträge zum Vollabruf als PDF auf ihre Webseite und hält sie dort für mindestens zehn Jahre zugänglich. Bisher waren hierfür nur Meta-Datensätze verfügbar.
Die BaFin passt nun ihre Praxis der bei Wertpapierprospekten üblichen Praxis an. Hintergrund sind Gesetzesänderungen durch das Anlegerschutzstärkungsgesetz, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten sind (§§ 9 Absatz 3, 13a Absatz 3, 14 Absatz 4 Vermögensanlagengesetz neue Fassung sowie § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz neue Fassung). Um folgende Dokumente geht es:
- Gebilligte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte sowie Nachträge dazu,
- zur Veröffentlichung gestattete Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) sowie deren aktualisierte Fassungen,
- zur Veröffentlichung gestattete Wertpapier-Informationsblätter (WIBs) sowie deren aktualisierte Fassungen.
Prospekte und VIBs sowie Nachträge und aktualisierte Fassungen von VIBs sind der BaFin zur Prüfung und Hinterlegung seit dem 1. Januar 2022 elektronisch und in einem elektronisch durchsuchbaren Format über ihr Melde- und Veröffentlichungssystem (MVP) zu über-mitteln. Für WIBs und deren aktualisierte Fassungen galt dies bereits.
Die Veröffentlichung der Dokumente durch die BaFin ersetzt nicht die Veröffentlichung durch den Anbieter selbst. Die Datenbanken für Dokumente nach dem Vermögensanlagengesetz und Wertpapier-Dokumente sind auf der BaFin-Webseite verfügbar.
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