Eine gute Nachricht für alle Anleger, die man da aus Berlin von der SPD hört.
Hier will man in der Tat noch vor der nächsten Bundestagswahl „einen Knopf“ an die Sache machen und das Thema „Gold – außer dem direkten Goldverkauf“ unter das Vermögensanlagegesetz stellen und damit dem Wildwuchs in diesem Bereich endlich einmal Einhalt gebieten. Eine Maßnahme, die aus unserer Sicht seit Jahren überfällig ist, wenn man sich Vorgänge wie PIM Gold usw. dann einmal anschaut. Vorgänge bei denen Anleger viel Geld verloren haben.
Natürlich, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, begrüßen auch wir solche gesetzlichen Regelungen, aber für unsere Mandanten im PIM Gold Verfahren kommen die dann leider doch zu spät. Wie sagt der Volksmund aber so trefflich, „lieber zu spät als nie“.
Interessant wird dann auch sein, was mit den Unternehmen wie Aurimentum, EM Global, suissegoldbank, Granvalora, Golden Gates Edelmetalle, Deutsches Edelmetallhaus usw. passiert.
Sie müssten dann allesamt einen Prospekt zur Gestattung bei der BaFin vorlegen, oder ab dem Zeitpunkt das Goldgeschäft in diesem Segment einstellen, welches zukünftig unter die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes fallen würden. Das könnte noch spannend werden.
Ein Unternehmen wie R&R Consulting, mit dem Label Aurimentum, könnte dann natürlich schon auf Schwierigkeiten bei der BaFin stoßen, wenn man eben keine Bilanzen vorlegen kann, die man eigentlich laut gesetzlicher Regelung längst hätte vorlegen/hinterlegen müssen.
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