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Vermögensanlagengesetz

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Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht verabschiedet. Die Vorlage wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Dies teilte der Deutsche Bundestag mit.

Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im „grauen Markt” ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen, Beratungsgespräche zu protokollieren und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein.

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der SPD, der Linksfraktion sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD wollte die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellen und auf einen zu großzügigen Bestandsschutz für Vermittler im Hinblick auf ihren Sachkundenachweis verzichten. Die Linke forderte unter anderem, alle Formen der Geldanlage als Vermögensanlagen zu definieren und einer wirksamen Finanzaufsicht zu unterstellen. Die Grünen traten für ein ganzheitliches Kapitalanlagerecht ein, das ein einheitliches Anlegerschutzniveau gewährleistet. (Finanzwelt Online vom 28.10.2011)

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