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Vermissen Sie einen Goldring mit Steinen?

hrohmann (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Essen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 980, 983 BGB

– 57 Js 182/16 –

Am 15.02.2016 wurde in dem wegen Diebstahls geführten Ermittlungsverfahren – 57 Js 182/16 StA Essen – ein Goldring (585er Gold) mit Steinen sichergestellt. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden.

Der Ring wird beim Amtsgericht Essen verwahrt.

Der/die Eigentümer oder Dritte, die Rechte an dem Ring geltend machen, werden aufgefordert, diese binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstraße 56, 45130 Essen, zu dem Aktenzeichen 57 Js 182/16 geltend zu machen und nachzuweisen.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Verwertung durch öffentliche Versteigerung, sofern niemand Rechte an dem Ring angemeldet hat.

 

Essen, den 03.01.2020

gez. Dr. Kampmann, Staatsanwalt

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