Zollfahndungsamt
Berlin-Brandenburg
Bekanntmachung
nach § 983 in Verbindung mit § 981 Absatz 2
des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg hat mit Verfügung vom 16. März 2022 einen Betrag von 157 990 Euro zu Gunsten eines unbekannten Eigentümers nach § 40 Absatz 1 Nummer 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes vorläufig gesichert. Das Geld wurde am 30. September 2020 am Flughafen Berlin-Tegel sichergestellt.
Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, seine Rechte beim
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Columbiadamm 7
10965 Berlin
Postfach 61 04 49
10927 Berlin
Telefon: 030/69583-0
Telefax: 030/69583-569
E-Mail: poststelle@zfab.bund.de
De-Mail: zfa-berlin-brandenburg@zoll.de-mail.de
anzumelden und belastbare Nachweise über die Eigentumsverhältnisse vorzulegen.
Verstreichen drei Jahre ohne Anmeldung, so wird das Bargeld in Höhe von 157 990 Euro nach den geltenden Bestimmungen verwertet.
Berlin, den 13. Januar 2023
F 41284/2020-0451-044811; 2260/20
Zollfahndungsamt
Berlin-Brandenburg
In Vertretung
Schörner
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