Startseite Vorsicht Anlegerschutz Veröffentlichung der Löschung eines Kryptowertpapiers aus einem Kryptowertpapierregister gemäß § 20 Abs. 1. Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“)
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Veröffentlichung der Löschung eines Kryptowertpapiers aus einem Kryptowertpapierregister gemäß § 20 Abs. 1. Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“)

dmkoch (CC0), Pixabay
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Siemens Aktiengesellschaft

München

Veröffentlichung der Löschung eines Kryptowertpapiers aus einem Kryptowertpapierregister
gemäß § 20 Abs. 1. Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“)

(„EUR 100,000 Discounted Commercial Paper due 2024 “)
ISIN: DE000A4SH2D2
WKN: A4SH2D

Die Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht hiermit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 eWpG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 eWpG die Löschung eines EUR 100.000 Unsecured Discounted Commercial Papers als Kryptowertpapier nach Rückzahlung aus dem Kryptowertpapierregister wie folgt:

Emittentin Siemens Aktiengesellschaft
Werner-von-Siemens-Str. 1
80333 München
Deutschland
Rechtsträgerkennung (LEI): W38RGI023J3WT1HWRP32
Handelsregister: HRB 6684 (München)/​ HRB 12300
(Berlin, Charlottenburg)
Informationen zum Kryptowertpapierregister Kryptowertpapierregister auf SWIAT-DLT; Informationen zum Register abrufbar unter https:/​/​www.deka-institutionell.de/​lösungen/​kryptowertpapierregister/​.
Registerführende Stelle DekaBank Deutsche Girozentrale
Wesentlicher Inhalt des Rechts Der wesentliche Inhalt des Rechts ergibt sich aus den bei der registerführenden Stelle niedergelegten Anleihebedingungen mit der ISIN DE000A4SH2D2, die einem eingeschränkten Personenkreis, gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 eWpG, zugänglich sind.
Datum der Löschung des Kryptowertpapiers in das Kryptowertpapierregister 16.09.2024
Gegenstand der Veröffentlichung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 6 eWpG Änderung/​Löschung

 

München, 16.09.2024

 

Der Vorstand

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