Unglaublich ist dann noch das mildeste Wort, das wir nach der Veröffentlichung unseres Beitrags zu hören bekommen. Ja, es ist unglaublich, denn diese Veröffentlichung der Schweizer Rechtsanwälte der SGT AG zeigt doch ganz klar, dass die SGT AG offensichtlich ein Sauladen war, denn bei einer ordentlichen Buchführung der SGT AG bräuchte es die Meldungen der geschädigten SGT-Kunden gar nicht.
Mal ehrlich, warum soll man einem Unternehmen, das für einen Betrug von 80 Millionen Euro im Fokus der Öffentlichkeit steht, dann bitte noch Unterlagen übermitteln? Dafür gibt es keinen plausiblen Grund. Etwaige Unterlagen stellt man, wenn überhaupt, dann an den Sachwalter bzw. Konkursverwalter zur Verfügung, der ist zuständig für die Ansprüche zu erfassen und anzuerkennen, nicht die Swiss Gold Treuhand AG oder die Rechtsanwälte von Herrn Vitetta. So ein User, der uns eine kurze Mail mit diesem Inhalt übersendet hat, und ganz klar, er hat vollumfänglich recht mit seiner Mail. Genau deshalb wollen wir die hier auch einmal online stellen.
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