Startseite Vorsicht BAFIN Veröffentlichung des Tenors des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 26.10.2020
BAFIN

Veröffentlichung des Tenors des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 26.10.2020

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Veröffentlichung des Tenors des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 26.10.2020, zugestellt per Fax am 26.10.2020, über die Angebotspflicht der Dana Middle East Technology W.L.L., Manama, Bahrain, (die „Kontrollerwerberin zu 1“) und Herrn Naif Omar A Alharti, wohnhaft in Juffail 3415/4, Makkah, Saudi-Arabien, (der „Kontrollerwerber zu 2“, zusammen mit der Kontrollerwerberin zu 1 die „Kontrollerwerber“) gegenüber den Aktionären der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main (ISIN DE0005070908)

Bescheid:

1)

Die Kontrollerwerber werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot zu Gunsten der Aktionäre der Fritz Nols AG mit Sitz in Leipzig (die „Zielgesellschaft“) zu übermitteln.

2)

Die Verpflichtung kann dadurch erfüllt werden, dass innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids der BaFin eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot zu Gunsten der Aktionäre der Zielgesellschaft übermittelt wird, welches (i) ein Pflichtangebot der Kontrollerwerberin zu 1) enthält, dass pflichtwahrend auch für den Kontrollerwerber zu 2) abgegeben wird und allen an ein Pflichtangebot des Kontrollerwerbers zu 2) zu stellenden gesetzlichen Anforderungen genügt oder (ii) ein Pflichtangebot des Kontrollerwerbers zu 2) enthält, dass pflichtwahrend auch für die Kontrollerwerberin zu 1) abgegeben wird und allen an ein Pflichtangebot der Kontrollerwerberin zu 1) zu stellenden gesetzlichen Anforderungen genügt.

3)

Für den Fall, dass die Kontrollerwerber die Übermittlung der Angebotsunterlage gemäß der vorstehenden Ziffer 1. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids vornehmen, drohe ich hiermit ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 50.000,00 an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFINVorsicht

Achtung: BaFin warnt vor TRUST FINANCIAL GROUP LIMITED

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der TRUST...