Startseite Allgemeines Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG-Grüne Werte WERTZINS 3 GmbH
Allgemeines

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG-Grüne Werte WERTZINS 3 GmbH

Teilen

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG-Grüne Werte WERTZINS 3 GmbH


1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:

Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Name:

Grüne Werte WERTZINS 3 GmbH

Anschrift:

Münchener Str. 101, 85737 Ismaning

Staat:

Deutschland

3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:

Vermögensanlagen:

nachrangige Namensschuldverschreibungen WERTZINS PREMIUM 2019
(Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 26. Februar 2016)

nachrangige Namensschuldverschreibungen WERTZINS PREMIUM 2025(Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 26. Februar 2016)

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen in den Anlageobjekten sind die Zahlungen an die Emittentin aus den mit den Anlageobjekten abgeschlossenen Darlehensverträgen derzeit unterbrochen. Vertragsgemäße Zahlungen werden nicht geleitstet. Aus diesem Grund reicht die Liquidität der Emittentin aktuell nicht aus, Zinsen an die Anleger zu zahlen.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

31. Januar 2018

6. Kurze Erklärung, inwieweit die Tatsache den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar betrifft, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Entgegen den Erwartungen der Emittentin sind die für den 31. Januar 2018 zugesagten Zahlungen aus den Anlageobjekten nicht erfolgt, mit denen rückständige Ansprüche von Anlegern ausgeglichen werden sollten. Werden die Zahlungen von den Anlageobjekten nicht wieder aufgenommen, wäre die Fähigkeit der Emittentin erheblich beeinträchtigt, Zinsen und Rückzahlung auf die Vermögensanlagen zu leisten.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache, die sich auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
8. Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Anmerlung der Redaktion:

Bereits vor 3 Wochen hatten wir über den aktuellen Vorgang berichtet. In wie weit die Situation sich in den nächsten Wochen entspannt ist nach unseren Recherchen noch nicht letztlich zu bestimmen, da das Unternehmen derzeit versucht eine Lösung auf Seiten der Schuldner herzustellen. Im Interesse der nun sicherlich verunsicherten Anleger, darf man da auf eine schnelle und erfolgreiche Lösung hoffen.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Dänemarks neue Mission: Schlittenhunde, Drohnen und eine Prise Trump

Die dänische Regierung hat Großes vor: Mit milliardenschweren Investitionen will sie ihre...

Allgemeines

American Airlines legt Flugbetrieb in den USA aufgrund technischer Probleme lahm

Inmitten des Weihnachtsreiseverkehrs, einer der geschäftigsten Reisezeiten des Jahres, hat American Airlines...

Allgemeines

Rückforderungen bei Insolvenz: Was Anleger wissen müssen

Wenn ein Emittent in die Insolvenz geht, können Anleger nicht nur ihr...

Allgemeines

Enttäuschung im Einzelhandel: Menschen halten ihr Geld zusammen und setzen auf Gebrauchtes

Das Weihnachtsgeschäft 2024 hat die Erwartungen des deutschen Einzelhandels deutlich enttäuscht. Statt...