Die Staatsanwaltschaften in Deutschland nutzen den Bundesanzeiger, um aus Sicht der Staatsanwaltschaften wichtige Dinge an die Bürger mitzuteilen. Vorausgegangen sind dann nahezu immer Straftaten. Oft ist in diesem Mitteilungen auch der Hinweis enthalten, „dass sich Betroffene bei der zuständigen Staatsanwaltschaft melden sollen“. Das wie gesagt, kann J E D E R, der über einen Internetzugang verfügt unter www.bundesanzeiger.de Stichwortsuche: „vorläufige Sicherungsmaßnahmen“ gerne nachlesen. Dass das dann natürlich den Betroffenen nicht gefällt, nun das mag sein, aber die Betroffenen haben sich ja selber durch strafrechtlich relevante Handlungen in diese Situation gebracht. Natürlich ist uns bewusst, dass wir möglicherweise in dieser Hinsicht mehr und anders gelesen werden als der Bundesanzeiger. Das ist auch, wenn dem so wäre, natürlich so gewollt. Wir wollen mit unseren Veröffentlichungen nur eine breiteren Öffentlichkeit diese öffentlichen Meldungen der Staatsanwaltschaften bekanntmachen. Das einfachste, nicht auf unsere Seite zu kommen, in diesem Zusammenhang ist, gar nicht erst die Grundlage geben, dass die Staatsanwaltschaft etwas über Sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Natürlich droht man uns dann auch mit der Einschaltung des Datenschutzbeauftragten, geschenkt, was soll der machen? Den Bundesanzeiger verbieten? Verbieten öffentlich zugängliche Informationen weiter zu verbreiten? Never ever!
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