Zu der heutigen Veröffentlichung im Handelsblatt rund um den Vorstandvorsitzenden der TelDaFax Holding AG, Klaus Bath, nimmt das Unternehmen, wie folgt Stellung:
Aufgrund einer Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Bonn derzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren klärt, ob aufgrund eines so genannten Anfangsverdachts gegen unseren Vorstandsvorsitzenden Klaus Bath ermittelt werden könnte. Derzeit besteht also noch nicht einmal ein Anfangsverdacht.
Aber bitte beachten Sie auch, dass selbst ein bestehender Anfangsverdacht gemäß §§ 152, 160 StPO noch nicht besonders viel zu bedeuten hat. Wird ein solcher Anfangsverdacht als gegeben angesehen, hat der Staatsanwalt zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Straftat, vorliegen könnte.
Bitte beachten Sie außerdem § 160 Satz 2 StPO: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.
Unkommentiert
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