Die Europäische Kommission hat am 19.12.2012 die Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie über Verwalter Alternativer Investmentfonds erlassen. Im Rahmen der Level-2-Maßnahmen bilden die Durchführungsbestimmungen das Herzstück des gesamten Verfahrens. Sie konkretisieren den weit überwiegenden Teil der Einzelanforderungen aus der Richtlinie.
Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie über Verwalter Alternativer
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 19.12.2012 zwei Konsultationen im Rahmen des Level-2-Verfahrens zur AIFM-Richtlinie veröffentlicht.
Konsultation zu ESMAs Entwürfen von technischen Regulierungsstandards zur den Typen von AIFM (Dokument 2012-844)
Konsultation zu ESMA-Leitlinien zu den Schlüsselbegriffen der AIFM-Richtlinie (Dokument 2012-845)
Kommentar hinterlassen