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Touristen müssen in München vorerst keine Bettensteuer zahlen. Die geplante Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die kommunale Übernachtungssteuer laufe der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider, mit der 2010 der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt wurde. Die Regierung von Oberbayern hatte mit diesem Argument die Bettensteuer bereits abgelehnt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München Recht bekommen. Die Abgabe hätte der Stadt München jährlich schätzungsweise rund 23 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bescher.

Quelle;b5aktuell

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