Natürlich ist auch ein Versäumnisurteil ein Urteil, aber eben auch ein Urteil, das man dann doch mit „gemischten Gefühlen“ sehen muss und kann. In diesem Fall dürfte das Versäumnisurteil deshalb ergangen sein, weil keiner der beklagten Vertreter beim Prozesstermin im Gericht erschienen war.
Genau dann beantragt der Kläger natürlich den Erlass eines Versäumnisurteils, was er dann nach deutschem Recht auch bekommt. Hier ging es um einen Betrag von 13.000 Euro den Rechtsanwalt Bosse für einen Mandanten eingefordert hatte.
Nun kann der Prozessgegner noch Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen und einen neuen Prozesstermin anberaumen lassen, wobei man dann die Frage stellen muss, ob sich das dann überhaupt lohnt, denn Rene Schindler dürfte nun irgendwann dann auch Privatinsolvenz beantragen.
Haftbar machen kann man Rene Schindler dann nur noch über eine sogenannte deliktische Haftung. Die kann er dann nicht durch die Privatinsolvenz erledigen. Ob da aber jemals Geld zu holen sein wird, muss man abwarten.
Gehört haben wir aber auch, dass es Rechtsanwälte gibt, die gegen die Lebensgefährtin von Rene Schindler und gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens vorgehen. Ob das dann auch erfolgreicher sein wird, bleibt abzuwarten.
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