Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes verhandelt heute über die Frage, ob Versandapotheken aus anderen EU-Staaten Kunden in Deutschland Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Das Bundessozialgericht ist dafür, der Bundesgerichtshof dagegen. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine niederländische Apotheke im Internet-Versandhandel Medikamente für den deutschen Markt mit Rabatten von 3 Prozent des Warenwertes angeboten. Dagegen hatte eine deutsche Apotheke geklagt.
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