Als Reaktion auf die weitreichenden Skandale, wie die Maskenaffäre, hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Bestechung von Abgeordneten deutlich verschärft. Bislang war es so, dass ein Parlamentarier nur dann strafrechtlich verfolgt werden konnte, wenn er sich für Handlungen bezahlen ließ, die unmittelbar zum Kernbereich seiner Abgeordnetentätigkeit zählten. Mit der neuen Gesetzgebung wird klar gestellt, dass Abgeordnete ihr Mandat nicht dazu missbrauchen dürfen, persönliche Geschäftsinteressen zu verfolgen.
Diese Regeländerung wurde teilweise durch den Fall des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein motiviert. Nüßlein hatte während der Corona-Pandemie eine Provision in Höhe von einer Million Euro für die Vermittlung von Schutzmasken erhalten und konnte aufgrund der damaligen Gesetzeslage nicht strafrechtlich belangt werden, was zu öffentlichem Aufsehen und Kritik führte. Der Gesetzgeber reagierte mit dieser Gesetzesnovelle, um die Integrität und das Vertrauen in das parlamentarische System zu stärken und klarzustellen, dass jegliche Form der Bereicherung durch das Mandat nicht toleriert wird.
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