Die Europäische Kommission plant, die Einführung des EU-Gesetzes gegen Abholzung um ein Jahr zu verschieben. Die neuen Regelungen für Unternehmen sollen nun erst ab dem 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Damit reagiert die Kommission auf den Druck aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich für eine Verschiebung ausgesprochen, da die Bundesregierung befürchtet, dass das Gesetz zu einer erheblichen bürokratischen Belastung für Forstwirte führen könnte.
Das geplante Gesetz zielt darauf ab, den Verkauf von Produkten zu verbieten, deren Anbauflächen nach dem Jahr 2020 abgeholzt wurden. Betroffen sind vor allem Agrarprodukte wie Kaffee, Soja und Rindfleisch, die oft mit illegaler oder umweltschädlicher Abholzung in Verbindung gebracht werden. Mehrere Wirtschaftssektoren hatten die geplante Verordnung kritisiert und auf die möglichen negativen Auswirkungen auf Handel und Produktion hingewiesen.
Die Entscheidung, die Einführung des Gesetzes zu verschieben, muss jedoch noch vom Europaparlament und dem Rat der Europäischen Union genehmigt werden. Bis dahin bleibt unklar, ob es zu weiteren Änderungen oder Anpassungen an den umstrittenen Regelungen kommen wird. Ziel des Gesetzes bleibt es, den weltweiten Verlust von Waldflächen zu verringern und den ökologischen Fußabdruck der EU zu reduzieren.
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