AXA WORLD FUNDS
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1. |
Schlüsselaspekte und zeitlicher Ablauf der Fusion
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2. |
Hintergrund und Begründung der Fusion Nach Ansicht des Verwaltungsrats ist es angesichts der Höhe des Nettoinventarwerts des aufgenommenen Teilfonds nicht mehr möglich, das Portfolio des Teilfonds in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu verwalten und der aufgenommene Teilfonds wird in Zukunft keine bedeutenden Zugänge erhalten. Zugleich wurde beschlossen, einen neuen CO2-armen Teilfonds für umweltbewusstere Investitionen auf dem europäischen Hochzinsmarkt einzuführen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse des aufgenommenen Teilfonds und seiner Anteilsinhaber liegt, da (i) das Anlageziel und die Richtlinien des aufnehmenden Teilfonds mit denen des aufgenommenen Teilfonds kompatibel sind, (ii) das typische Anlegerprofil, falls vorhanden, des aufnehmenden Teilfonds mit dem des aufgenommenen Teilfonds kompatibel ist und (iii) sich das Fondsvolumen des aufnehmenden Teilfonds möglicherweise erhöhen wird, was die Gesamtfondskosten wahrscheinlich reduzieren und den Anteilsinhabern eine bessere und effizientere Anlageverwaltung bieten wird. |
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3. |
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds Bei der Durchführung der Fusion am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds zu Anteilsinhabern des aufnehmenden Teilfonds. Der aufgenommene Teilfonds wird am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu treten. Die Anteile des aufgenommenen Teilfonds verlieren am Datum des Inkrafttretens ihre Gültigkeit und Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten dafür Anteile des aufnehmenden Teilfonds. Um die Fusion zu erleichtern, wird das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds vor der Fusion neu gewichtet. Dies erfolgt in einem Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung an die Anteilsinhaber. Durch die Neugewichtung entstehen voraussichtlich Kosten von weniger als 0,25 % des Nettoinventarwerts des aufgenommenen Teilfonds. Je nach tatsächlichem Ergebnis können die Kosten aber auch höher oder niedriger sein. Für alle Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die ihr Recht auf eine kostenlose Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile wie nachstehend in Abschnitt 6 dargelegt nicht ausgeübt haben, ist die Fusion verpflichtend. |
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4. |
Vergleich der Hauptmerkmale der zusammengelegten Teilfonds (a) Anlegerschutz und Anlegerrechte Die zusammengelegten Teilfonds sind Teilfonds desselben Unternehmens und haben daher denselben Anlegerschutz und dieselben Anlegerrechte. (b) Anlageziele und Anlagepolitik Anteilsinhaber sollten beachten, dass sich die Anlagepolitik der zusammengelegten Teilfonds erheblich unterscheidet. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in der folgenden Tabelle:
Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds werden darum gebeten, dass hier in Anhang 1 beigefügte Musterproduktinformationsblatt des aufnehmenden Teilfonds aufmerksam zu lesen, bevor sie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fusion treffen. (c) SRRI Die Anteilklassen des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds haben den SRRI 4.
(d) Typisches Anlegerprofil Für Anleger, die ihr Geld innerhalb von fünf Jahren abziehen möchten, sind der aufgenommene und der aufnehmende Teilfonds möglicherweise nicht geeignet. (e) Merkmale der jeweiligen ähnlichen Anteilklassen des aufgenommenen und aufnehmenden Teilfonds Im Folgenden sind die von Anteilsinhabern zu zahlenden maximalen Gebühren und die von den Teilfonds zu zahlende maximale jährliche Gebühr aufgeführt (die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Anteilklasse des aufgenommenen Teilfonds und den Merkmalen der ähnlichen Anteilklassen des aufnehmenden Teilfonds sind fett gedruckt unterstrichen): Abgesehen davon sind die Währung und die Häufigkeit des NIW, die Dividenden- und Absicherungspolitik, das Zeichnungs-, Rücknahme und Umwandlungsverfahren und der Betrag der Mindestzeichnung und -beteiligung bei beiden zusammengelegten Teilfonds gleich. (f) Vergleich der Länder, in denen die zusammengelegten Teilfonds am Datum des Inkrafttretens eingetragen sind Die Anteile des aufgenommenen Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds sind in denselben Ländern eingetragen. (g) Neugewichtung des Portfolios Wie vorstehend erwähnt, wird das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds vor der Fusion neu gewichtet. Dies erfolgt in einem Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung. (h) Risikoprofil Die zusammengelegten Teilfonds sind den gleichen Risiken ausgesetzt. Der aufnehmende Teilfonds ist allerdings zusätzlich folgenden Risiken ausgesetzt: (i) das Wiederanlagerisiko, (ii) das Verlängerungsrisiko (diese Risiken bestanden selbstverständlich auch beim aufgenommenen Teilfonds, sodass dies für Anleger keine Folgen hat), (iii) das Schwellenmarktrisiko und (iv) das Risiko, das durch ESG-Anlagen entsteht. Weiterhin haben der aufgenommene Teilfonds und der aufnehmende Teilfonds voraussichtlich ein „mittleres“ bzw. „geringes“ Nachhaltigkeitsrisiko. |
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5. |
Kriterien der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der zusammengelegten Teilfonds werden am Datum der Berechnung des maßgeblichen Umtauschverhältnisses der Anteile im Einklang mit den Bestimmungen im Prospekt und der Satzung bewertet. |
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6. |
Rechte der Anteilsinhaber im Zusammenhang mit der Fusion Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds am Datum des Inkrafttretens erhalten im Austausch für ihre Anteile des aufgenommenen Teilfonds automatisch die Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des aufnehmenden Teilfonds, die der Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des aufgenommenen Teilfonds entspricht, multipliziert mit den entsprechenden Umtauschverhältnissen, die für jede Anteilklasse berechnet werden.
Der aufnehmende Teilfonds wird anlässlich und zum Zwecke der Fusion eingeführt. Daher wird ein Umtauschverhältnis von 1:1 festgelegt. Beim aufnehmenden Teilfonds wird infolge der Fusion keine Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umwandlungsgebühr erhoben. Da die entsprechenden Anteilklassen des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds dieselbe Referenzwährung haben, muss kein Umtauschverhältnis angewendet werden, um die Anzahl der Anteile des aufnehmenden Teilfonds zu berechnen, die am Datum des Inkrafttretens im Austausch für die bestehenden Anteile des aufgenommenen Teilfonds ausgegeben werden müssen. Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten ab dem Datum des Inkrafttretens dieselben Rechte wie Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds und werden somit künftig an Zunahmen des Nettoinventarwerts des aufnehmenden Teilfonds beteiligt. Die zusammengelegten Teilfonds sind Teilfonds derselben SICAV. Beide Teilfonds haben daher dieselben Abgrenzungs- und Bewertungsverfahren. Darüber hinaus werden Abgrenzungen in den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds, die mit der Fusion nicht einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, die Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen oder falls möglich die Umwandlung in Anteile eines anderen Teilfonds der SICAV. Bei Rücknahmen und/oder Umwandlungen von Anteilen fallen vor diesem Hintergrund nur die Kosten an, welche die SICAV oder der aufgenommene Teilfonds einbehält, um die Kosten der Rücknahme von Kapital zu begleichen. Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds dürfen das vorstehend erwähnte Recht auf die Beantragung einer Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile bis zum 4. März 2022 um 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit) ausüben. Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die ihr Recht auf eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile nicht wahrnehmen, üben ab dem Datum des Inkrafttretens ihre Rechte als Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds aus. |
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7. |
Verfahrensaspekte Aussetzung des Handels des aufgenommenen Teilfonds Um die für die Durchführung der Fusion erforderlichen Vorgehensweisen ordnungsgemäß und zeitgerecht umzusetzen, hat der Vorstand beschlossen, dass die Zeichnung und der Umtausch von Anteilen des aufgenommenen Teilfonds ab dem Versanddatum dieser Mitteilung nicht mehr akzeptiert oder bearbeitet werden. Rücknahmen oder Umwandlungen aus Anteilen des aufgenommenen Teilfonds werden nicht ausgesetzt. Hiervon ausgenommen ist ein Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens. Anteilsinhaber dürfen bis zum 4. März 2022 um 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit) eine Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile beantragen. Keine Abstimmung der Anteilsinhaber Gemäß Artikel 33 der Satzung müssen die Anteilsinhaber nicht über die Fusion abstimmen, damit diese umgesetzt werden kann. Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die mit der Fusion nicht einverstanden sind, können eine Rücknahme oder Umwandlung Ihrer Anteile beantragen. Dies wird vorstehend in Abschnitt 6 beschrieben. Bestätigung der Fusion Alle Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Mitteilung mit der Bestätigung der Anzahl der Anteile der entsprechenden Anteilklassen des aufnehmenden Teilfonds, die sie nach der Fusion besitzen. Veröffentlichungen Die Fusion und das Datum des Inkrafttretens werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Diese Informationen müssen soweit behördlich vorgeschrieben auch in anderen Rechtsgebieten veröffentlicht werden, in denen Anteile des aufgenommenen Teilfonds vertrieben werden. Genehmigung der zuständigen Behörden Die für die Überwachung der SICAV in Luxemburg zuständige Aufsichtsbehörde CSSF hat die Fusion genehmigt. |
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8. |
Kosten der Fusion Die Verwaltungsgesellschaft AXA Funds Management S.A. übernimmt die Rechts-, Beratungs-, Prüfungs- und Verwaltungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Fusion. |
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9. |
Besteuerung Anteilsinhabern des aufgenommenen Teilfonds wird empfohlen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern zu den steuerlichen Auswirkungen der Fusion in den Ländern beraten zu lassen, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, in denen sie ansässig oder eingetragen sind oder in denen sich ihr Wohnsitz befindet. |
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10. |
Weitere Informationen |
10.1 |
Fusionsbericht Der Verwaltungsrat beauftragt die Société Coopérative PricewaterhouseCoopers als autorisierten Wirtschaftsprüfer der SICAV (der „Wirtschaftsprüfer“) im Hinblick auf die Fusion. Das Unternehmen soll die Methode zur Berechnung der Umtauschverhältnisse überprüfen sowie die tatsächlichen Umtauschverhältnisse, die zum Datum der Berechnung des Umtauschverhältnisses bestimmt werden. Der Wirtschaftsprüfer erstellt Berichte zu der Fusion, die eine Prüfung folgender Aspekte enthalten:
Anteilsinhaber der zusammengelegten Teilfonds und die CSSF erhalten auf Anfrage eine kostenlose Ausfertigung des Berichts des Wirtschaftsprüfers. |
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10.2 |
Weitere verfügbare Dokumente Anteilsinhabern des aufgenommenen Teilfonds stehen auf Anfrage ab 4. Februar 2022 am eingetragenen Sitz der SICAV kostenlos folgende Dokumente zur Verfügung:
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Anteilsinhaber können um den Erhalt weiterer Information bezüglich der Fusion bitten.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit dem eingetragenen Geschäftssitz der SICAV in Verbindung.
Der Verkaufsprospekt, der die in diesem Schreiben erwähnte Auflösung berücksichtigt, ist am Geschäftssitz der Sicav erhältlich oder veröffentlicht auf der Website www.axa-im.com.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.
Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.
Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
ANHANG 1
Musterproduktinformationsblatt des aufnehmenden Teilfonds
WESENTLICHE ANLEGERINFORMATION
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
FIXED INCOME
AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon
Ein Teilfonds des AXA World Funds SICAV
Anteilsklasse: AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon A Capitalisation EUR (ISIN : LU2415296651)
Die Verwaltung dieses Teilfonds erfolgt durch AXA Funds Management S.A., ein Tochterunternehmen der AXA IM Gruppe
Ziele und Anlagepolitik
Anlageziel
Erzielen hoher Erträge in EUR aus einem aktiv verwalteten Portfolio aus europäischen Unternehmensanleihen, dessen Kohlendioxidbilanz um mindestens 30 % niedriger ist als die Bilanz des ICE BofA European Currency High Yield index (Benchmark). Als sekundäres nichtfinanzielles Ziel soll die Wasserintensität des Portfolios mindestens 30 % unter der Intensität der Benchmark liegen.
Anlagepolitik
Der Teilfonds wird aktiv in Bezug auf die Benchmark verwaltet, um Chancen auf dem europäischen Markt für Unternehmensanleihen zu nutzen. Dazu investiert er hauptsächlich in Wertpapiere, die dem Universum der Benchmark angehören. Der Anlageverwalter verfügt bei der Zusammenstellung des Teilfondsportfolios über einen breiten Ermessensspielraum. Er kann sich in nicht in der Benchmark vertretenen Unternehmen, Ländern oder Sektoren engagieren und in Bezug auf geografische Allokationen und/oder Sektoren- oder Emittentenauswahl eine andere Positionierung als die Benchmark einnehmen, obwohl die Komponenten der Benchmark generell für das Teilfondsportfolio repräsentativ sind. Deshalb kann das Portfolio deutlich von der Benchmark abweichen.
Der Anlageverwalter verwendet auch einen auf der Ebene des Teilfonds berechneten „nichtfinanziellen Indikator“ in Bezug auf das investierbare Universum. Der Durchschnitt jedes nichtfinanziellen Indikators – Kohlendioxid und Wasserintensität – ist auf der Ebene des Teilfonds mindestens um 30 % niedriger als der für die Benchmark berechnete Indikator. Der Teilfonds verfolgt einen nachhaltigen Anlageansatz, in dessen Rahmen die Faktoren Kohlendioxid- und Wasserintensität bei der Titelauswahl jederzeit berücksichtigt werden müssen. Der Teilfonds schließt die meisten Wertpapiere aus kohlendioxidintensiven Teilsektoren aus dem Anlageuniversum aus, darunter Metalle, Bergbau und Stahlproduzenten sowie die meisten kohlendioxidintensiven Segmente im Energie- und Versorgungssektor.
Erstens analysiert der Anlageverwalter die Daten zur Kohlendioxid- und Wasserintensität, um sicherzustellen, dass der Durchschnitt der auf der Ebene des Teilfonds berechneten durchschnittlichen Kohlendioxid- und Wasserintensität um mindestens 30 % niedriger ist als der für das investierbare Universum berechnete Indikator. Dann wendet er einen zweiten Ausschlussfilter an, der in den Ausschlussrichtlinien von AXA IM und der ESG-Richtlinie (https://www.axa-im.com/our-policies) beschrieben ist. Die Deckungsquote des Kohlendioxidintensitätsindikators und des ESG- Analysenratings im Portfolio beträgt jeweils mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds, während die Deckungsquote für den Wasserintensitätsindikator im Portfolio mindestens 70 % des Nettovermögens des Teilfonds beträgt. Zweitens führt der Anlageverwalter eine umfassende makro- und mikroökonomische Marktanalyse (Emittentenauswahl, Sektorallokation, Positionierung auf der Zinsstrukturkurve – die Zinsstrukturkurve veranschaulicht das Verhältnis zwischen Anlagedauer und Anleiherendite) durch.
Die im Anlageprozess eingesetzten ESG-Daten basieren auf ESG-Methoden, die zum Teil auf Daten Dritter beruhen, zum Teil intern erstellt wurden, subjektiv sind und sich im Laufe der Zeit ändern können. Da einheitliche Definitionen fehlen, sind ESG-Kriterien möglicherweise heterogen. Daher ist es schwierig, Anlagestrategien, die ESG-Kriterien und ESG-Berichterstattung verwenden, miteinander zu vergleichen. Strategien, die ESG-Kriterien berücksichtigen, und solche, die Kriterien für die nachhaltige Entwicklung berücksichtigen, können Daten verwenden, die zwar ähnlich aussehen, aber zu unterscheiden sind, weil sie anders berechnet werden.
Der Teilfonds investiert hauptsächlich in fest- oder variabel verzinsliche Hochzinsanleihen, die von privaten oder öffentlichen Unternehmen, die hauptsächlich in Europa (sowie auch in anderen Ländern, etwa den USA oder Schwellenländern) ansässig sind, in europäischen Währungen begeben und von Standard & Poor’s mit einer niedrigeren Bonität als BBB- (oder einer ähnlichen Bonität von Moody’s oder anderen Ratingagenturen) eingestuft sind oder, sollten sie gar nicht bewertet sein, als derart eingestuft gelten. Der Teilfonds darf infolge einer Bonitätsherabstufung bis zu 10 % in notleidenden und ausgefallenen Wertpapieren halten, sofern sie mit dem Anlageziel des Teilfonds übereinstimmen. Es wird erwartet, dass diese Wertpapiere binnen sechs Monaten verkauft werden, es sei denn, bestimmte Ereignisse hindern den Anlageverwalter daran. Die Auswahl der Schuldinstrumente beruht nicht ausschließlich und automatisch auf den hierfür öffentlich verfügbaren Ratings, sondern auch auf einer internen Kredit- oder Marktrisikoanalyse. Bei der Entscheidung über den An- oder Verkauf von Vermögenswerten spielen auch andere Analysekriterien des Investmentmanagers eine Rolle.
Der Teilfonds investiert bis zu 1/3 des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente und 1/4 in Wandelpapiere (einschließlich bis zu 10 % in CoCo-Bonds). Bis zu einer Grenze von 200 % des Nettovermögens des Teilfonds kann die Anlagepolitik durch direkte Anlagen und/oder durch Derivate verwirklicht werden, insbesondere in Form von Credit Default Swaps. Derivate können zudem zur Absicherung und zur effizienten Portfolioverwaltung dienen.
Der Fonds ist ein Finanzprodukt, das ein nachhaltiges Anlageziel gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Ausschüttungspolitik
Bei Capitalisation-Anteilsklassen (Cap) wird die Dividende wieder angelegt.
Währung des Teilfonds
Die Referenzwährung des Teilfonds ist EUR.
Anlagehorizont
Dieser Teilfonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Teilfonds wieder zurückziehen wollen.
Zeichnung und Rücknahme
Zeichnungs-, Umwandlung- oder Rücknahmeanträge müssen an einem Bewertungstag bis spätestens 15:00 Uhr Luxemburger Zeit bei der Register- und Transferstelle eingegangen sein. Die Anträge werden zu dem an einem solchen Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert bearbeitet. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungszeit durch die mögliche Einschaltung von Vermittlern wie Finanzberatern oder Vertriebsstellen verlängern kann.
Der Nettoinventarwert dieses Teilfonds wird täglich berechnet.
Risiko- und Ertragsprofil
Die Risikokategorie wird anhand historischer Daten berechnet und stellt unter Umständen keinen verlässlichen Hinweis auf das zukünftige Risikoprofil des Teilfonds dar. Die ausgewiesene Risikokategorie ist nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit verändern.
Die niedrigste Kategorie kann nicht mit einer risikofreien Anlage gleich gesetzt werden.
Warum ist dieser Teilfonds in dieser Kategorie?
Das Kapital des Teilfonds ist nicht garantiert. Der Teilfonds ist auf Finanzmärkten investiert und nutzt Techniken und Instrumente, die gewissen Schwankungen unterliegen, was Gewinne oder Verluste zur Folge haben kann.
Zusätzliche Risiken (Risiken, die für den Fonds von wesentlicher Bedeutung sind und durch den Indikator nicht angemessen erfasst werden)
Marktrisiko: Der Nettoinventarwert schwankt möglicherweise während der Laufzeit des Teilfonds infolge von Marktbewegungen (Volatilität der Wertpapierkurse, Ausweitung der Spreads) im Allgemeinen oder an bestimmten Märkten.
Liquiditätsrisiko: das Risiko einer geringen Liquidität unter bestimmten Marktbedingungen, das unter Umständen dazu führt, dass der Teilfonds Schwierigkeiten bei Bewertung, Ankauf oder Verkauf seines gesamten Vermögens bzw. Teilen davon hat, und das sich möglicherweise auf seinen Nettoinventarwert auswirkt.
Kreditrisiko: das Risiko, dass Emittenten von Schuldtiteln im Teilfonds ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dass ihr Kreditrating herabgestuft wird, was zu einem sinkenden Nettoinventarwert führen würde.
Kosten
Die von Ihnen bezahlten Gebühren werden zur Deckung der Betriebskosten des Fonds, einschließlich der Marketing- und Vertriebskosten, verwendet. Diese Aufwendungen verringern Ihren potentiellen Investitionszuwachs.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage
Ausgabeaufschlag | 3.00% |
Rücknahmeabschlag | nicht zutreffend |
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen wird.
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden
Laufende Kosten | 1.45% |
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat
Performancegebühr | nicht zutreffend |
Die angegebenen Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge sind Höchstwerte. In einigen Fällen zahlen Sie unter Umständen auch weniger – die entsprechenden Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Finanzberater.
Bei der Prozentangabe für die laufenden Kosten handelt es sich um eine Schätzung. Nicht inbegriffen sind:
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Performance-Gebühren |
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Portfoliotransaktionskosten, ausgenommen vom Teilfonds beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer OGAW gezahlte Ausgabeauf-/ Rücknahmeabschläge |
Nähere Informationen über Kosten entnehmen Sie bitte dem Kapitel Kosten im Prospekt des Teilfonds, der eingesehen werden kann unter https://funds.axa-im.com/.
Frühere Wertentwicklungen
Der Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Die Performance des Teilfonds bildet die Benchmark nicht ab.
Für die verschiedenen Anteilsklassen des Teilfonds wird die Performance der Benchmark im Abschnitt „Wertentwicklung der Vergangenheit“ entweder in die Währung der betreffenden Anteilsklasse umgerechnet oder – im Falle abgesicherter Anteilsklassen – gegen die Referenzwährung des Teilfonds abgesichert dargestellt („abgesicherte Benchmark“). In einigen Fällen, in denen die abgesicherte Benchmark nicht verfügbar ist, wird die Benchmark in der Referenzwährung des Teilfonds dargestellt. Von daher kann die Performance der dargestellten Benchmark von der Wertentwicklung der betreffenden Anteilsklasse abweichen. Dies ist auf die mit der Währungsabsicherung von Natur aus verbundenen Performancedifferenz zurückzuführen, die sich in der Benchmark nicht widerspiegelt.
Praktische Informationen
Depotbank:
State Street Bank International GmbH, Luxembourg Branch
49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg
Weitere Informationen:
Ausführlichere Informationen über diesen Teilfonds wie der Prospekt sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht können kostenfrei in englischer, deutscher, französischer, spanischer und italienischer Sprache bei der Verwaltungsgesellschaft des Teilfonds, der zentralen Administrationsstelle, den Vertriebsstellen des Teilfonds oder online unter https://funds.axa-im.com/ eingesehen werden. Für diesen Teilfonds sind weitere Anteilsklassen erhältlich. Genauere Informationen über andere Anteilsklassen entnehmen Sie bitte dem Prospekt, der unter https://funds.axa-im.com/ einsehbar ist. Ausführlichere Angaben zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind online unter www.axa-im.com/important-information/remuneration-policy zu finden. Dazu gehören die Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen für Mitarbeiter festgelegt werden, und Informationen zum Vergütungsausschuss. Auf Anfrage stellt die Gesellschaft gern ein kostenloses Druckexemplar zur Verfügung. Jeder Teilfonds entspricht einem bestimmten Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des OGAW. Aus diesem Grund ist das Vermögen der einzelnen Teilfonds vom Vermögen der anderen Teilfonds getrennt und dient aussschließlich zur Erfüllung der Rechte von Anlegern in Bezug auf diesen Teilfonds sowie der Rechte der Gläubiger, deren Ansprüche sich aus der Gründung, dem Betrieb oder der Abwicklung des Teilfonds ergeben.
Veröffentlichung des Nettoinventarwerts:
Der Nettoinventarwert pro Anteil kann unter https://funds.axa-im.com/ eingesehen und am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.
Steuergesetzgebung:
Der Teilfonds unterliegt den Steuergesetzen und -vorschriften von Luxemburg. Je nach Ihrem Wohnsitzland könnte sich dieser Sachverhalt auf Ihre Investitionen auswirken. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei einem Steuerberater.
Haftungserklärung:
AXA Funds Management S.A. kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Teilfondsprospekts vereinbar ist.
Umschichtung zwischen Teilfonds:
Anteilsinhaber können beantragen, dass Anteilsklassen eines Teilfonds in Anteilsklassen eines anderen Teilfonds umgewandelt werden, sofern die Bedingungen für den Zugang zu Zielanteilsklasse, -typ oder -subtyp für diesen Teilfonds erfüllt sind, wobei ihr jeweiliger Nettoinventarwert, der an dem auf den Eingang des Umtauschantrags folgenden Bewertungstag berechnet wird, als Grundlage herangezogen wird. Die mit dem Umtausch verbundenen Rücknahme- und Zeichnungskosten können dem Anteilsinhaber laut Angaben im Prospekt in Rechnung gestellt werden. Nähere Informationen darüber, wie Sie zwischen Teilfonds umschichten können, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Wechsel zwischen Teilfonds im Prospekt, der unter https://funds.axa-im.com/ einsehbar ist.
Dieser Teilfonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Börsenaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) reguliert. AXA Funds Management S.A. ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Börsenaufsichtsbehörde (CSSF) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 19/01/2022.
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