Seitdem der Bundesgerichtshof im Juli 2015 darüber entschieden hat, welche Mindestanforderungen an Güteanträge zu stellen sind, häufen sich die Urteile, die von einer Verjährung von Schadenersatzansprüchen ausgehen. Der Grund: Die von den Anwälten der Kläger gestellten Güteanträge waren unzureichend.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/clerical-medical-klage-fehler-bei-gueteantraegen_074006.html
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