Überprüfung
Vor der eigenen Kündigung stellen sich grundsätzliche Fragen: Welche Versicherungen benötige ich, welche habe ich bereits? Es ist wichtig, sich zu überlegen, welche Lebensrisiken in welcher Höhe abgesichert werden sollen. Hat sich möglicherweise die eigene Lebenssituation durch Heirat, Geburt von Kindern oder Umzug geändert? Weil Versicherungsbedingungen in den letzten Jahren oftmals besser geworden sind: wie alt sind meine Verträge? Oft wird Schülern zum Schulbeginn eine „Schülerzusatzversicherung“ aufgedrängt – ist das ein sinnvolles Angebot?
Eigene Kündigung
Wer seine Versicherung kündigen will, kann das meistens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres machen. Stichtag für eine Kündigung ist also der 30.9. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Dazu kann das Kündigungsschreiben persönlich bei der Versicherung vorbeigebracht werden oder die Kündigung erfolgt per Post. Um den rechtzeitigen Zugang im Zweifelsfall nachweisen zu können, sollte man sich den Eingang bestätigen lassen – bei persönlicher Übergabe durch schriftliche Empfangsbestätigung, ein Brief sollte per Einschreiben verschickt werden.
Beratung
Zu all diesen Fragen informiert und berät die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit persönlicher und telefonischer Beratung. Die telefonische Beratung ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 18 Uhr unter der Servicenummer 0900 1 77 44 43 (1,75 Euro/Minute aus dem Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich) zu erreichen. Persönliche Beratungstermine können unter 0711 – 66 91 10 vereinbart werden.
Weil in dieser Zeit besonders viele Anfragen eingehen, führt die Verbraucherzentrale vom 22.9. bis 26.9. eine „Versicherungswoche“ durch: Mit erweitertem Beratungsangebot und Medienaktionen zum Thema.
Quelle:VZ BW
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