Ab dem 1. Januar 2023 ist es für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds erstmals möglich, das Sicherungsvermögensverzeichnis für das abgelaufene Geschäftsjahr auf digitalem Weg bei der Versicherungsaufsicht einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermuntert sie bereits seit geraumer Zeit, ihre Einreichungen elektronisch zu tätigen.
Die Übermittlung des Sicherungsvermögensverzeichnis erfolgt mit qualifizierter elektronischer Signatur im PDF/A-Format über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der Aufsicht. Die BaFin begrüßt es nachdrücklich, wenn Unternehmen die neugeschaffene Einreichungsmöglichkeit nutzen. Alternativ ist es jedoch weiterhin möglich, die Sicherungsvermögensverzeichnisse in Papierform zu übersenden.
Schneller und effizienter dank digitaler Einreichungen – auch bei Berichten von Wirtschaftsprüfern
Zum 1. Juli 2022 hatte die Versicherungsaufsicht bereits die Möglichkeit geschaffen, Berichte der Wirtschaftsprüfer mit qualifizierter elektronischer Signatur zu übersenden. Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie können die Unternehmen zudem ihre Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte digital einreichen.
Die Versicherungsaufsicht verfolgt konsequent das Ziel, mit den von ihr beaufsichtigten Unternehmen möglichst ausschließlich auf elektronischen Wege zu kommunizieren. So sollen Prozesse schneller und effizienter gestaltet werden.
Weitere Hinweise zur erwünschten elektronischen Einreichung der Sicherungsvermögens-verzeichnisse und der Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer sowie zur allgemeinen elektronischen Kommunikation befinden sich auf der BaFin-Webseite Kommunikation mit der Versicherungsaufsicht.
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